Seit Abgabe der Bundesstraßen B an die Länder im April 2002 gelten ausschließlich Autobahnen und Schnellstraßen als Bundesstraßen. Für deren Finanzierung, Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb und Bemautung ist die Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft (ASFINAG) - eine Gesellschaft des Bundes - verantwortlich. Bevor der Verlauf einer Straße (Trasse) mit Bescheid festgelegt wird, muss ein solches Projekt mehrere Phasen durchlaufen.
Erfahren Sie mehr über Zahlen und Fakten rund um das hochrangige österreichische Straßennetz (Broschüre "Statistik Straße & Verkehr") oder über die Straßenverkehrszählung!