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Lärmschutz

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Lärmschutzwand
Rechte: bmvit

Zum Schutz der Menschen, die in der Umgebung von Verkehrswegen leben, ist vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union eine Richtlinie beschlossen worden: über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2002/49/EG. In Österreich regeln Dienstanweisungen die Planung und Errichtung von Maßnahmen und die Umsetzung des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes – Bundes-LärmG für Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen).

Ziel ist es durch entsprechende Maßnahmen in Verbindung mit einer gezielten Information der Öffentlichkeit, schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm, welcher durch den Dauerbetrieb einer Bundesstraße entsteht, auf die menschliche Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen oder entgegenzuwirken.

[Rechtsgrundlagen in Österreich: Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2002/49/EG und Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung – Bundes-LärmV Bundesgesetzblatt Nummer 144/2006.]

Umgebungslärm: strategische Lärmkarten

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ist auch von Österreich umzusetzen. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Grundlagen für die Weiterentwicklung und Ergänzung der Maßnahmen in Bezug auf Lärmemissionen aus den wichtigsten Lärmquellen - Straßen- und Schienenverkehr, ziviler Flugverkehr, bestimmte industrielle Anlagen - schaffen. Es wurden strategische Lärmkarten erstellt, die zur Information der Öffentlichkeit dienen und in weiterer Folge die Grundlage für die Umgebungslärm-Aktionsplanung bilden.

Dienstanweisung - Umsetzung des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes

Dienstanweisung - Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/autostrasse/laermschutz/index.html
Stand: 26.04.2012