Die Preise der Jahres-, 2-Monats-, und 10-Tages-Vignetten für Personenkraftwagen (Pkw) und Motorräder wurden geringfügig angehoben (gesetzliche Anpassung an Verbraucherpreisindex).
| Fahrzeugtyp | Jahres-Vignette | Zwei-Monats-Vignette | Zehn-Tages-Vignette |
|---|---|---|---|
| Motorräder | 31,00 Euro | 11,70 Euro | 4,60 Euro |
| Mehrspurige Kfz bis 3,5 Tonnen | 77,80 Euro | 23,40 Euro | 8,00 Euro |
Die Vignette 2012 ist petrolfarben und ab 1. Dezember 2011 gültig. Sie ist an circa 7.500 Verkaufsstellen im In- und Ausland und auch bei den österreichischen Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ erhältlich.
Die Vignette 2012 darf aus Kontrollgründen nur mehr auf die Windschutzscheibe eines Personenkraftwagens (Pkw) oder Wohnmobils geklebt werden, zum Beispiel am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel (aus dem Autoinneren gesehen). Die Anbringung auf einer Seitenscheibe ist laut der Mautordnung nicht gestattet. Wie schon bisher darf die Vignette auch nicht von einem Tönungsstreifen auf der Windschutzscheibe verdeckt werden.
Vor dem Aufkleben sollte die Scheibe sauber, trocken und fettfrei sein. Beim Aufkleben sollte es im Wageninneren mindestens +5 Grad Celsius haben. Ist es beim Anbringen zu kalt, kann sich das Pickerl stellenweise wieder lösen. Am besten lassen Sie es im Auto ein wenig warm werden, bevor Sie die Vignette aufkleben. Klebt die Vignette einmal fest, sind niedere Temperaturen kein Problem mehr. Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen.
Klebt die Vignette schief auf der Scheibe, lösen Sie sie auf keinen Fall ab. Denn dadurch wird sie ungültig! Abgelöste und wiederaufgeklebte Autobahnpickerl sind durch die Sicherheitsmerkmale als solche erkennbar und ungültig. Wer mit einer nochmals geklebten Vignette erwischt wird, muss mit einer Ersatzmautzahlung oder einer Strafe rechnen. Eine Ersatzmaut ist keine Strafe, sondern ein in der Mautordnung festgelegter Geldbetrag, der aufgrund eines Fehlverhaltens bei der Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes zu bezahlen ist.
Nicht erlaubt sind zum Anbringen der Vignette spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt mit der Windschutzscheibe verhindern. Bitte beachten Sie, dass die Vignette fahrzeugbezogen und nicht kennzeichen- oder personenbezogen ist. Das heißt, Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen können sich keine Vignette "teilen". Eine Vignette gilt immer nur für ein Fahrzeug.
Alte Vignetten gehören entfernt. Es sollten sich nicht mehr als zwei österreichische Vignetten gleichzeitig auf der Windschutzscheibe befinden. Hartnäckige Kleberreste bekämpft man am besten, indem man sie anfeuchtet und danach mit Wasser entfernt.
Bewahren Sie den unteren Vignettenabschnitt immer auf, denn die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. Im Falle eines Windschutzscheibenbruchs, zum Beispiel durch Steinschlag, dient sie als Vorlage zur Erstattung der Vignettenkosten. Die Stützpunkte der österreichischen Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ sowie der Kundendienst der Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft (ASFINAG) Maut Service GmbH (MSG) und die MSG Mautstellen geben bei Windschutzscheibenbruch eine kostenlose Ersatzvignette aus.
Die Einnahmen aus der Vignette werden, wie auch alle anderen Mauteinnahmen, von der ASFINAG ausschließlich in den Bau, den Betrieb und die Erhaltung des österreichischen Autobahnen und Schnellstraßennetzes investiert.
Die Vignette verfügt über ein zweidimensionales Hologramm. Dieses zusätzliche Sicherheitsmerkmal wird auch zukünftig der Hauptschutz gegen Produktfälschungen sein. Ersichtlich ist der Effekt beim Kippen der Vignette, da sowohl der Bundesadler als auch das Autobahnsymbol schillern. Die Zahl „12“ verweist auf die Gültigkeit im Jahr 2012 (vom 1. Dezember 2011 bis 31. Jänner 2013).
Wer ohne oder nicht ordnungsgemäß angebrachter Vignette von der Polizei oder den Mautaufsichtsorganen der ASFINAG ertappt wird, muss Ersatzmaut bezahlen, das sind 120 Euro für Pkw und Wohnmobil oder 65 Euro für Motorräder. Sie sind damit berechtigt, mit diesem Fahrzeug die Autobahnen und Schnellstraßen an diesem Tag und dem darauffolgenden Kalendertag zu benützen.
Zusätzlich werden die Fahrzeuge auch von Kamerasystemen, die sogenannten Automatischen Vignettenkontrollen (AVK) überwacht. In diesen Fällen wird eine Zahlungsaufforderung der Ersatzmaut an die Zulassungsbesitzerin oder den Zulassungsbesitzer versandt. Bei Nichtbezahlung müssen Sie mit einem Verwaltungsverfahren und einer Geldstrafe von 300 bis zu 3.000 Euro rechnen. Wurde die Vignette nachweislich manipuliert, werden 240 Euro Ersatzmaut oder ein Verwaltungsverfahren mit mindestens 400 Euro Strafe fällig. Auch nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.