Mit der Novelle 2011 zum Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971) und der Verordnung über ein Sicherheitsmanagement für Straßenverkehrsinfrastruktur werden folgende Instrumente des Sicherheitsmanagements geregelt:
Insbesondere für die Durchführung von Straßenverkehrssicherheitsaudits sind speziell ausgebildete Straßenverkehrssicherheitsgutachter zu bestellen.
Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in den folgenden Dokumenten und auf www.fsv.at.
Diese Dienstanweisung regelt die Vorgangsweise bei der Projekterstellung, den Inhalt und Umfang der einzelnen Projekte für die einzelnen Projektierungsschritte und hält auch fest, in welchen Projektschritten Projekte dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) vorzulegen sind.
Diese Dienstanweisung enthält die für die Anwendung des in den Richtlinien und Vorschriften (RVS) 03.01.11 "Beurteilung des Verkehrsablaufs auf Straßen" beschriebenen Berechnungsverfahrens für die Bundesstraßen A und S erforderlichen Festlegungen zum Bundesstraßennetz entsprechend der räumlich-verkehrlichen Funktion.
Das Leistungsbild für alle Stufen der Landschaftsplanung wurde mit den Bundesländern erstellt und dient folgenden Aufgaben:
Der Geotechnik Erlass gehört zu den Planungsgrundsätzen und behandelt allgemeine bautechnische Angelegenheiten und geotechnische Maßnahmen. Das Merkblatt bezieht sich auf die Vorgangsweise bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben unter Berücksichtigung von kontaminiertem Bodenmaterial.
Auf dem Gebiet der Straßenplanung werden vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) einschlägige Dienstanweisungen erlassen. Weiters werden vom bmvit die Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS) für verbindlich erklärt. Diese können über die "Österreichische Forschungsgesellschaft Straße Schiene Verkehr (FSV)" gegen Entgelt bezogen werden.
Im Juli 2004 trat die Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Richtlinie) 2001/42/EC in Kraft. Diese sieht vor, dass Pläne und Programme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und ihrer Gebietskörperschaften im Infrastrukturbereich einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen sind, sofern ihnen gesetzgeberische Akte zugrunde liegen und eine spätere Umweltverträglichkeitsprüfungs (UVP)-Pflicht absehbar ist. Für den Straßenbereich nimmt die Abteilung IV/ST1 in Zusammenarbeit mit der Abteilung II/Infra 4 "Gesamtverkehr" die Beurteilung der von den Initiatoren eingereichten Projekte wahr und wirkt maßgeblich an der Ausarbeitung einer entsprechenden Richtlinie zur fachlichen Durchführung dieser Prüfungsverfahren mit.
Zusammenstellung der vom bmvit erlassenen und von der ASFINAG anzuwendenden Dienstanweisungen gemäß Artikel IV (2) des zwischen Bund und ASFINAG geschlossenen Fruchtgenussvertrages: