Derzeit kursiert ein Kettenbrief per E-Mail, ein sogenanntes Hoax (Falschmeldung), mit unrichtigen Informationen über den Scheckkartenführerschein. In diesem Hoax wird behauptet, dass der alte rosa Papier-Führerschein bis Jahresende auf den neuen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden muss.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) betont ausdrücklich, dass diese Behauptungen falsch sind:
Die Behauptung über die regelmäßigen Tests in Fahrschulen und die ärztlichen Untersuchungen sind ebenfalls unrichtig.
Die rechtlichen Grundlagen zum Führerschein, das heißt das Führerscheingesetz (FSG) und seine Verordnungen und Erlässe, erreichen Sie über folgenden Link:
HELP ist eine behördenübergreifende Plattform im Internet, die Sie über Amtswege in Österreich informiert und teilweise deren elektronische Erledigung zulässt.
Dieser Amtshelfer versteht sich als Drehscheibe zwischen Behörden und Bürgern und Bürgerinnen. Sie finden dort nicht nur Informationen über Behördenwege, sondern auch die dazu erforderlichen Dokumente, anfallende Gebühren, Fristen sowie jederzeit abrufbare Formulare und Vorlagen.
Das Europäische Parlament hat im Dezember 2006 die europäische Führerscheinrichtlinie beschlossen. Ab dem Jahre 2013 wird der Führerschein in Kreditkartenformat EU-weit ausgestellt. Papier-Führerscheine können bis spätestens Ende 2032 gegen einen Scheckkartenführerschein getauscht werden.
Dieser Beitrag informiert Sie über die europäische Richtlinie und weist darauf hin, bei welchen Situationen Sie schon jetzt Ihren Führerschein auf einen Scheckkartenführerschein umtauschen müssen.