Bis 1. Juli 2011 waren Besitzer/Besitzerinnen einer Lenkberechtigung für die Klasse B, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (L17) auch in Deutschland berechtigt, Kraftfahrzeuge zu lenken und zwar unabhängig davon, ob in Deutschland ein Wohnsitz begründet wurde oder nicht. Mit Gültigkeit vom 1. Juli 2011 wurde die Rechtslage geändert. Nunmehr gilt bis auf weiteres Folgendes:
Besitzer/Besitzerinnen einer österreichischen Lenkberechtigung für die Klasse B, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (L17) dürfen
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Dieser Amtshelfer versteht sich als Drehscheibe zwischen Behörden und Bürgern und Bürgerinnen. Sie finden dort nicht nur Informationen über Behördenwege, sondern auch die dazu erforderlichen Dokumente, anfallende Gebühren, Fristen sowie jederzeit abrufbare Formulare und Vorlagen.
Das Europäische Parlament hat im Dezember 2006 die europäische Führerscheinrichtlinie beschlossen. Ab dem Jahr 2013 wird der Führerschein in Kreditkartenformat in allen Staaten der Europäischen Union (EU) ausgestellt. Papier-Führerscheine können bis spätestens Ende 2032 gegen einen Scheckkartenführerschein getauscht werden.
Dieser Beitrag informiert Sie über die europäische Richtlinie und weist darauf hin, bei welchen Situationen Sie schon jetzt Ihren Führerschein auf einen Scheckkartenführerschein umtauschen müssen.
Die rechtlichen Grundlagen zum Führerschein, das heißt das Führerscheingesetz (FSG) und seine Verordnungen und Erlässe, erreichen Sie über folgenden Link: