Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt mit einem gültigen rumänischen oder bulgarischen Führerschein in Österreich fahren. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich, aber freiwillig möglich.
Der Führerschein in Österreich kann nur dann in Österreich erworben werden, wenn er nachweisen kann, dass er sich innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens 185 Tage in Österreich aufgehalten hat oder beabsichtigt, sich mindestens 185 Tage in Österreich aufzuhalten.
Selbstverständlich. Bei Fahrten in das europäische Ausland besteht für den alten Führerschein keine Umtauschpflicht in den neuen europäischen Scheckkartenführerschein. Seit Juli 1996 sind alle österreichischen Führerscheine EU-weit gültig (auch die die vorher ausgestellt wurden). Sie müssen daher nicht extra Ihren Papierführerschein auf den Scheckkartenführerschein umtauschen, um mit Ihrem Auto oder Motorrad in den Urlaub zu fahren.
Ja. Eine von der zuständigen Behörde eines EWR-Staates (EU-Mitgliedstaaten, Liechtenstein, Island, Norwegen) ausgestellte Lenkberechtigung ist innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einer nationalen Lenkberechtigung (Führerschein) gleichgestellt. Der Führerschein muss daher bei einer Wohnsitzverlegung in einen EWR-Staat nicht umgeschrieben werden.
Wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, müssen Sie sich an die dänischen Behörden wenden. Bei den Behörden im jeweiligen Land handelt es sich um Behörden, die Führerscheine ausstellen und Lenkerberechtigungen erteilen. Die Webseite der Europäischen Kommission "Europa für Sie" hat Informationsseiten von nationalen Bestimmungen von europäischen Führerscheinbehörden unter der Rubrik "Mehr zu Ihrem Führerschein" zusammengestellt. Auf dieser Webseite finden Sie auch die für Sie zuständige Führerscheinbehörde im Ausland. Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.
Wenn dies auf Sie nicht zutrifft, können Sie ab Oktober 2006 in jeder Führerscheinbehörde in Österreich Ihren Antrag auf Scheckkartenführerschein stellen.
Rechtlich ist zu beachten, dass – wenn Sie sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten, Sie Ihren schweizerischen Führerschein in einer Führerscheinbehörde umschreiben lassen müssen. Am Ende des Textes finden Sie einen Link zu den Führerscheinbehörden. Umschreibungen sind jeder beliebigen Führerscheinbehörden in Österreich möglich.
Laut Auskunft des Rechtsdienstes des Österreichischer Automobil-, Motorrad und Touring Club (ÖAMTC) benötigen Sie von Ihrem Freund eine Vollmacht sowie eine Kopie seines Führerscheines. Im Interesse aller Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzer überprüft die Polizei auch die Fahrzeugpapiere bei Verkehrskontrollen, um gestohlene Fahrzeuge aufspüren zu können. Fehlt Ihnen eine Vollmacht am Grenzübergang, und stellt der Grenzbeamte anhand des Führerscheines und des Zulassungsscheines fest, dass Sie das Fahrzeug nicht besitzen, so kann Ihnen die Einreise nach Österreich verweigert werden.
Das Auto von Ihrem Freund muss – wenn Sie sich längere Zeit in Österreich aufhalten - in Österreich zugelassen sein.
Hinweis: Grundsätzlich sind Personenkraftwagen, die mit einer Betriebserlaubnis nach dem 1. Jänner 1996 ausgestattet worden sind, einem gemeinschaftlichen Typengenehmigungsverfahren (EWG-Typengenehmigung) unterzogen worden. Damit sind Sie automatisch im Besitz einer Betriebserlaubnis mit EWG-Typengenehmigung, die von den Behörden sämtlicher Mitgliedstaaten anerkannt wird.
Generell müssen Sie Ihren Antrag für das Duplikate in jenem Land stellen, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Österreich haben, melden Sie sich bitte bei der Führerscheinbehörde im Ausland. Dabei handelt es sich um Behörden, die Führerscheine ausstellen und Lenkerberechtigungen erteilen. Die Webseite der Europäischen Kommission "Europa für Sie" hat Informationsseiten von nationalen Bestimmungen von europäischen Führerscheinbehörden unter der Rubrik "Mehr zu Ihrem Führerschein" zusammengestellt. Auf dieser Webseite finden Sie auch die für Sie zuständige Führerscheinbehörde im Ausland. Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.
Wenn Sie Ihren Führerschein außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erworben haben, müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben. Bei Auslandsaufenthalten muss dieser zumindest sechs Monate betragen, damit die Umschreibung möglich ist. Da der Nachbarstaat Schweiz dem EWR nicht beigetreten ist, gilt dies auch für die Schweiz.
Für diesen Behördenweg müssen Sie folgende Dokumente mitnehmen:
Kosten des Behördenweges: 55,70 Euro.
Ab Oktober 2006 können Sie diesen Behördenweg bei jeder Führerscheinbehörde in ganz Österreich durchführen.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug in einem Land lenken möchten, das weder ein EU-Mitgliedstaat noch ein EWR-Staat ist, benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Dieser enthält alle Daten eines normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen und ist nur mit dem nationalen Führerschein gültig. Für den Internationalen Führerschein benötigen Sie Ihren nationalen Führerschein sowie ein Foto.
Der Internationale Führerschein wird Ihnen von folgenden Autofahrerclubs ausgestellt:
Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ),
In bestimmten Ländern genügt es jedoch, den Original-Führerschein in eine internationale Sprache (Englisch) übersetzen zu lassen. Die Gültigkeit dieser Übersetzungen ist allerdings wieder an das Mitführen des Führerscheines gebunden. Das bedeutet, dass der österreichische Führerschein auf jeden Fall im Ausland mitgenommen werden muss. Davon ausgenommen sind nur wenige Staaten, die weder einen nationalen noch einen internationalen Führerschein, sondern ausschließlich einheimische Landesdokumente akzeptieren, die dort aber leicht erhältlich sind. Generell ist es aber empfehlenswert, sich in Zweifelsfällen vor Urlaubsantritt bei den Autofahrerclubs und/oder bei der jeweiligen Botschaft über die Führerscheinanerkennung zu informieren.