Wer eine Verkehrsvorschrift übertritt, muss mit einer Strafe rechnen. Leichtere Übertretungen werden vor Ort mit Organmandat oder per Post mittels Anonymverfügung erledigt. Doch mit der Bezahlung der Strafe ist nicht immer alles vom Tisch. Schwerwiegende Verstöße können auch eine Entziehung der Lenkberechtigung oder eine Vormerkung zur Folge haben.
Begeht man ein Delikt mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen VerkehrsteilnehmerInnen oder unter besonders gefährlichen Verhältnissen wie hohem Verkehrsaufkommen, glatter Fahrbahn, schlechter Sicht etc. (auch etwa das „Geisterfahren“) kommt es zur Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate. Jede Entziehung der Lenkberechtigung (auch aufgrund des Vormerksystems) verlängert die Dauer später verhängter Entziehungen!
Jede Vormerkung aus dem Katalog der Vormerkdelikte verlängert eine „konventionelle“ Entziehung um zwei Wochen!
Übertretungen, die als „mittelschwer“ gelten, aber nicht die sofortige Entziehung der Lenkberechtigung bewirken, ziehen eine Vormerkung im Führerscheinregister nach sich.
Das Vormerksystem ist wie die "Gelbe Karte" der Straße: Für bestimmte unfallrelevante Verkehrsverstöße (Vormerkdelikte) sind eine Vormerkung im Führerscheinregister vorgesehen - eine Vorstufe zur Entziehung der Lenkberechtigung. Damit sollen frühzeitig Risikolenkerinnen und -lenker erkannt werden, aber auch die Betroffenen auf ihr Verhalten aufmerksam gemacht werden.
Mit den Neuerungen von 1. September 2009 wurden erstmals auch fixe bundesweit einheitliche Strafsätze für bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen festgelegt. Das Lenken eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder gar einer Kombination zählen zu den schwerwiegendsten Verkehrsübertretungen. Dementsprechend sind auch die Sanktionen sehr streng.