Bei Alkoholdelikten (Verstoß gegen 0,5 Promille-Regel), Drängeln sowie dem Behindern von Einsatzfahrzeugen auf Pannenstreifen muss man insgesamt 6 Stunden Gruppengespräch (auf mind. zwei Termine verteilt) zur Aufarbeitung eines auffälligen Verkehrsverhaltens absolvieren. (Kosten: 198 bis 222 Euro).
Vor allem bei Verstößen gegen Rotlicht-, Stopptafel- und Schutzwegvorschriften und wenn Sicherheitsmängel nicht vor Fahrtantritt erkannt und beseitigt wurden, müssen zwei zusammenhängende Fahrstunden auf öffentlichen Straßen geleistet werden. (Kosten: circa 100 Euro).
Insgesamt vier Unterrichtseinheiten mit Hinweisen auf die Gefahren für ungesicherte Kinder im Fahrzeug und praktischen Übungen. Bei Verstößen gegen die Kindersicherungspflicht. (Kosten: circa 200 Euro).
Bei gefährlichen technischen Mängeln, Rotlicht-Stopptafel- und Schutzweg-Verstößen und wenn die Deliktsbegehung auf mangelnde Fahrzeugbeherrschung zurückzuführen ist, muss ein eintägiges Sicherheitsprogramm zur Verbesserung des Gefahrenbewusstseins durch „Erfahren“ kritischer Verkehrssituationen besucht werden. (Kosten: circa 120 Euro).
Bei Verstößen gegen die Ladungssicherungspflicht und Verletzungen der Gefahrgutbestimmungen und der Tunnelverordnung wird ein eintägiger Kurs zur Vermittlung der Kenntnisse zur Ladungssicherung bei Lastkraftwagen (Lkw) und Umgang mit gefährlichen Gütern verordnet. (Kosten: circa 250 Euro).