Welche rechtliche Grundlagen bestehen für Genehmigungen zum grenzüberschreitenden Straßenverkehr ?
Wo sind Anträge auf Genehmigungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr einzureichen, wer ist zuständig, was ist mitzubringen?
Allgemeine Angelegenheiten des Personengelegenheitsverkehrs einschließlich Fragen des internationalen Rechts. (Vorschriften der Europäischen Union, ASOR, INTERBUS, CEMT-Resolution) und Ausgabe von Genehmigungen für die mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL):
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Bettina Ranftl
Abteilung II/ST7 Personen- und Güterverkehr
Zimmer 1A 09a
Telefon: +43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 5063
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