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Diplomanerkennung: Taxi- und Mietwagen-Gewerbe

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Ein Taxi
Rechte: bmvit

Die Diplomanerkennung soll Menschen den Zugang zu reglementierten Berufen in Österreich ermöglichen, obwohl sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgebildet wurden. Dafür ist ein Nachweis bestimmter Fähigkeiten notwendig.

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Überprüfung der fachlichen Eignung für das Taxi- und Mietwagen-Gewerbe muss beim bmvit beantragt werden. Dafür können Sie das folgende Formular verwenden.

Das System der Diplomanerkennung gilt für Bürgerinnen und Bürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz.

[Rechtsgrundlage: Richtlinie 2005/36/EG; Gewerbeordnung 1994 Paragraf 373d; Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelverkG) Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 2 und 3]



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/personengueter/eudiplom/eudiplom.html
Stand: 17.01.2011