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Personen- und Güterbeförderung

Beförderungsunternehmer: grenzüberschreitender Verkehr

Diplomanerkennung: Taxi- und Mietwagen-Gewerbe

Sie möchten ein Taxi- oder Mietwagen-Gewerbe betreiben, haben aber Ihre Ausbildung nicht in Österreich sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erhalten.

In diesem Fall müssen Sie beim bmvit Ihre Berufsqualifikationen angeben und anerkennen lassen.

Kabotage in Österreich

Kontrolle der Transportgenehmigungen



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/personengueter/index.html
Stand: 08.04.2011