Welche rechtliche Grundlagen bestehen für Genehmigungen zum grenzüberschreitenden Straßenverkehr und was ist bei einem Antrag zu beachten?
An wen können Sie sich für einen grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr wenden?
Sie möchten ein Taxi- oder Mietwagen-Gewerbe betreiben, haben aber Ihre Ausbildung nicht in Österreich sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erhalten.
In diesem Fall müssen Sie beim bmvit Ihre Berufsqualifikationen angeben und anerkennen lassen.
Als Kabotage bezeichnet man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen oder das Recht, dies zu tun.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gibt bekannt, dass mit 21. Dezember 2007 infolge der Erweiterung des Schengen-Raumes die Kontrolle von Genehmigungen für Straßentransporte nach, aus und durch Österreich (CEMT-Genehmigungen, Einzelfahrt-Genehmigungen auf Grund von zwischenstaatlichen Abkommen über den Straßengüterverkehr sowie Einzelfahrt-Genehmigungen nach Paragraf 7 Absatz 1 Ziffer 3 des Güterbeförderungsgesetzes) an den Grenzübergängen zu den Ländern Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien entfallen.