Als Kabotage bezeichnet man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen (oder das Recht, dies zu tun).
Am 14. Mai 2010 treten die Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) Nummer 1072/2009 in Kraft und somit gelten ab diesem Datum neue Regelungen für Kabotagefahrten in Österreich.
Die Kabotage in Österreich wird durch das Güterbeförderungsgesetz und Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) Nummer 1072/2009 geregelt. Details dazu finden Sie auf der Website des Rechtsinformationssytems des Bundes (RIS) und im Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex).