Das Führerscheingesetz gilt grundsätzlich für das Lenken von Kraftfahrzeugen und das Ziehen von Anhängern entsprechend den Begriffsbestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967 auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.
In den letzten Jahren gab es mehrere wichtige Änderungen im Führerscheingesetz. Im Rahmen der Mehrphasenausbildung soll insbesondere auf die wesentlichen Unfallursachen, nämlich mangelnde Fahrerfahrung in Verbindung mit hoher Risikobereitschaft der Fahranfänger, eingegangen werden (BGBl. I Nummer 129/2002). Mit der 7. Novelle zum Führerscheingesetz wurde die gesetzliche Grundlage für das Vormerksystem in Österreich geschaffen. Dieses System soll mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen bringen soll (BGBl. I Nummer 15/2005). Mit der 8. Novelle zum Führerscheingesetz wurde die gesetzliche Grundlage für ein neues, modernes, entbürokratisiertes und bürgernahes Führerscheinerteilungsverfahren in Österreich geschaffen. (BGBl. I Nummer 152/2005).
Ab 1. September 2009 gilt die 12. Führerscheingesetz-Novelle (FSG-Novelle). Dadurch werden einige Strafsätze zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöht und die Dauer des Führerscheinentzuges nach Alkoholdelikten verlängert.
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Verordnungen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) zum Führerscheingesetz (FSG)
Erlässe vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zum Thema Führerschein