Die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) regelt unter anderem die Klassen, Voraussetzungen und Merkmale für österreichische Führerscheine. Es bestimmt, welche ausländischen Lenkerberechtigungen in Österreich gültig sind.
Die 9. FSG-DV Novelle enthält die nähere Ausformung des Verkehrscoachings sowie der Kindersicherungskurse nach der 12. FSG-Novelle und wurde im Bundesgesetzblatt II Nummer 274/2009 veröffentlicht
Auf Grund des Führerscheingesetzes (Paragraph 32a Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt I Nummer 94/1998) wird verordnet:
In der 1. Novelle werden für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen die Sonderregelungen der 13. FSG-Novelle zum Lenken von Fahrzeugen bis zu 5,5 Tonnen mit der Lenkbereichtigungsklasse B geregelt.
Verordnung über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit.
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über verkehrspsychologische Nachschulungen.
Auf Grund des Führerscheingesetzes werden in der Fahrpüfungsverordnung die Fahrprüfung, Fahrprüfer und Zulassung zur Fahrprüfung und Gebühren geregelt.
Die 7. Novelle enthält eine geringe Anhebung der Prüfungsgebühr für die theoretische Fahrprüfung, die Umsetzung der Richtlinie 2008/65/EWG für sicheres Fahren in Tunnels und die Regelung, wie die Prüfungsgebühren bei der kombinierten praktischen Fahrprüfung im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung zu berechnen sind.
Auf Grund des Führerscheingesetzes (Paragraph 19 Absatz 10 in der Fassung BGBl. I Nummer 94/1998) wird verordnet:
Mit den folgenden Verordnungen wird das Vormerksystem genauer geregelt. Dabei werden die Führerschein-Durchführungsverordnung (BGBl. II Nummer 223/2004) als auch die Nachschulungsverordnung (BGBl. II Nummer 32/2005) abgeändert.