Das Güterbeförderungsgesetz regelt die gewerberechtlichen Rahmenbedingungen für das Gewerbe des Gütertransportes.
Innerstaatlicher Güterverkehr: Informationen erhalten Sie bei den Bezirksverwaltungsbehörden.
Grenzüberschreitender Güterverkehr: Informationen erhalten Sie bei den Ämtern des Landsregierung
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie,
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