Das bmvit veröffentlicht seine Gesetzesentwürfe, die einem Begutachtungsverfahren unterzogen werden. Vor der Einbringung in den Nationalrat werden sie bestimmten Institutionen übermittelt, die eine Stellungnahme abgeben können.
Die Fahrradverordnung trat mit 1. Mai 2001 in Kraft und hat das Ziel, die Sicherheit von Fahrrädern durch zeitgemäße Ausrüstungsbestimmungen zu erhöhen, da Studien in den vergangenen Jahren zeigten, dass sehr viele Fahrräder technische Mängel aufweisen und häufig in der Dunkelheit unbeleuchtet sind.
Das Führerscheingesetz gilt grundsätzlich für das Lenken von Kraftfahrzeugen und das Ziehen von Anhängern entsprechend den Begriffsbestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967 auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.
Die Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 sind grundsätzlich auf Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Straßen mit öffentlichem Verkehr als auch auf dessen Verkehr anzuwenden. Dieses Bundesgesetz sieht allerdings in einem eigenen Abschnitt einige Ausnahmen vor.
Im KFG sind die grundlegenden Bestimmungen über die technischen Eigenschaften der Fahrzeuge, ihre Genehmigung und ihre Zulassung zum Verkehr festgelegt.
Ein Kraftfahrlinienverkehr ist die regelmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen durch Personenkraftverkehrsunternehmer in einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen und abgesetzt werden
Das Kraftfahrliniengesetz ist mit dem Ziel in Kraft getreten, die Voraussetzungen für eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit Kraftfahrlinien zu schaffen.
Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr, das heißt für jene, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können. Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz nur insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich nicht auf diese Straßen.