Die Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 sind grundsätzlich auf Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Straßen mit öffentlichem Verkehr als auch auf dessen Verkehr anzuwenden. Dieses Bundesgesetz sieht allerdings in einem eigenen Abschnitt einige Ausnahmen vor.
Im KFG sind die grundlegenden Bestimmungen über die technischen Eigenschaften der Fahrzeuge, ihre Genehmigung und ihre Zulassung zum Verkehr festgelegt.
Über den Link zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) erhalten Sie eine Zusammenstellung der gesamten Rechtsvorschrift zum heutigen Tag.
Durch die 30. Novelle zum Kraftfahrgesetz (KFG) wurden die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und die Kosten für das Wunschkennzeichen erhöht.
Die 29. Novelle zum Kraftfahrgesetz umfasst unter anderem folgende Änderungen:
Die 28. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) wurde vom Parlament beschlossen und wurde mit dem Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Nummer 57/2007 vom 31. Juli 2007 kundgemacht
Mit dieser Novelle wurde die Möglichkeit der Verwendung der Nebelscheinwerfer für "Licht am Tag" geschaffen (BGBl. I Nummrt 57/2006 vom 9. Mai 2006).
Weiters enthält die Novelle die verpflichtende Verwendung von M&S-Reifen für größere LKW und Busse sowie die Verpflichtung bei diesen Fahrzeugen Schneeketten mitzuführen; dies gilt jeweils von 15. November bis 15. März.
Mit dieser Novelle wurden verschiedene Änderungen, wie zum Beispiel die Einführung von "Licht am Tag" und Umsetzungen von EU-Richtlinien, durchgeführt.