In der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) 1967 sind die meisten im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967 enthaltenen technischen und rechtlichen Bestimmungen konkretisiert; teilweise durch konkrete Prüfvorschriften, teilweise durch Verweise auf die Bestimmungen in EU-Richtlinien oder ECE-Regelungen.
Über den Link zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) erhalten Sie Informationen zu allen bisherigen Novellen sowie eine Zusammenstellung der gesamten Rechtsvorschrift zum heutigen Tag (Bundesgesetzblatt II Nummer 220/2008).
In der Prüf- und Begutachtungstellenverordnung sind die Bestimmungen für die periodische Begutachtung ("Pickerl"), besondere Überprüfung und die Prüfung an Ort und Stelle festgelegt. Über den Link zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) erhalten Sie Informationen zu allen bisherigen Novellen sowie eine Zusammenstellung der gesamten Rechtsvorschrift zum heutigen Tag (Bundesgesetzblatt II Nummer 240/2008).
Mit der Zulassungsstellenverordnung legt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) die Bestimmunten über die Einrichtung von Zulassungsstellen fest. Über den Link zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) erhalten Sie Informationen zu allen bisherigen Novellen sowie eine Zusammenstellung der gesamten Rechtsvorschrift zum heutigen Tag (Bundesgesetzblatt II Nummer 131/2007).
Seit 1. Juli 1999 ist das Telefonieren am Steuer mit einem Mobiltelefon (Handy) ohne Freisprechanlage während des Autofahrens verboten. In Ergänzung zu dieser Maßnahme hat das Verkehrsministerium eine Verordnung ausgearbeitet .