Berichte zur Verkehrssicherheitslage und -planung, Informationen für den sicheren Transport von Kindern im Auto und Basic Fact Sheets zu den unterschiedlichsten Verkehrssicherheitsthemen stehen Ihnen als Broschüren zum Herunterladen zur Verfügung:
Wenn es um mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen geht, ist jeder Einzelne gefragt. Beim Verhalten im Straßenverkehr genauso wie bei der Hilfeleistung im Ernstfall. Nur wenn alle zusammenhelfen, können wir gemeinsam viel menschliches Leid im Straßenverkehr verhindern.
Auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist seit 1. Jänner 2012 die Rettungsgasse Pflicht. Dieser Beschluss ist im Ministerrat vom 24. Mai 2011 gefallen. Damit geht eine von der ASFINAG unterstützte langjährige Forderung der Einsatz- und Rettungsorganisationen in Erfüllung.
Ein gezielter Maßnahmen-Mix aus gesetzlichen Neuregelungen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen soll Österreich an die europäische Spitze in punkte Verkehrssicherheit führen. 250 Maßnahmen finden sich im neuen Verkehrssicherheitsprogramm.
Ein Schülerplakat wirbt in ganz Österreich für mehr Verkehrssicherheit. Vier Schülerinnen der 3r3 des BRG-BORG Dornbirn-Schoren haben im Mai dieses Jahres den Renault Wettbewerb „Sicherheit für alle“ gewonnen. Ihr Plakatentwurf „Mach dich nicht zum Affen“ überzeugte die Expertenjury und wirbt seit vergangenem Freitag österreichweit für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Ein Film der Bundesanstalt für Verkehr (VERSA)
Können wir uns durch den richtigen Sicherheitsabstand vor so einem Horrorcrash schützen? Die Testfahrerinnen und -fahrer der Bundesanstalt für Verkehr unternahmen den Versuch mit dem richtigen Sicherheitsabstand. Nur 2 Sekunden oder umgerechnet 60 Meter muss der Abstand bei einer Geschwindigkeit von 100 Kilometer pro Stunde betragen, um Ihr Leben und das der anderen zu schützen.
Um die Sicherheit im Straßenverkehr herzustellen und auf Dauer gewährleisten zu können, müssen nur drei Grundsätze beachtet werden.
Die Winterreifenpflicht endete am 15. April. Die situative Winterausrüstungspflicht gilt für Lenkerinnen und Lenker von Personenkraftwagen und Lastkraftwagen (Lkw) bis zu 3,5 Tonne vom 1. November bis 15. April. Das bedeutet, dass in diesem Zeitraum bei winterlichen Fahrbedingungen Winterreifen montiert sein müssen.
Für das Lenken von Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass das Fahrzeug während dieser Zeit immer Winterreifen montiert haben muss, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.