Zur Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich wurde im Jahr 1989 der Österreichische Verkehrssicherheitsfonds geschaffen. Dieser Fonds ist im bmvit eingerichtet.
Der Fonds bezieht seine Mittel aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag. Von diesem Verkehrssicherheitsbeitrag (derzeit 200 Euro) fließen 60 Prozent an jenes Bundesland zurück, in welchem das jeweilige Wunschkennzeichen zugewiesen oder reserviert wurde. 40 Prozent verbleiben beim Bund.
Die Mittel des Fonds müssen laut Gesetz für folgende Zwecke verwendet werden:
[Rechtsgrundlage für den VSF ist das Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, Paragraph 131a, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt I Nummer 57/2007 (in Kraft getreten am 31.7.2007)]
Informieren Sie sich über die aktuelle dritte Ausschreibung und über die Ergebnisse der ersten und zweiten Ausschreibung "aufmerksam · konzentriert · unterwegs" und "sicher · elektro · mobil".
Zusätzlich erfahren Sie näheres über die Beantragung von Anerkennungsbeiträgen für Ihre Diplomarbeit oder Dissertation zum Thema "Verkehrssicherheit".
Auflistung der Kontaktpersonen des Verkehrsicherheitsfonds im bmvit, in den Bundesländern und im Beirat (Mitglieder und Ersatzmitglieder).
Der VSF-Geschäftsberichte 2012 steht Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung. Die Versionen der vergangen Jahre können Sie über die E-Mailadresse road.safety@bmvit.gv.at anfordern.
Mit 28. September 2012 veröffentlichte das bmvit die neuen Richtlinien für Förderungen und Aufträge zur Steigerung der Verkehrssicherheit aus Mitteln des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (VSF-Richtlinien).