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Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds (VSF)

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Logo Verkehrssicherheitsfonds
Rechte: bmvit

Zur Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich wurde im Jahr 1989 der Österreichische Verkehrssicherheitsfonds geschaffen. Dieser Fonds ist im bmvit eingerichtet.

Der Fonds bezieht seine Mittel aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag. Von diesem Verkehrssicherheitsbeitrag (derzeit 200 Euro) fließen 60 Prozent an jenes Bundesland zurück, in welchem das jeweilige Wunschkennzeichen zugewiesen oder reserviert wurde. 40 Prozent verbleiben beim Bund.

Die Mittel des Fonds müssen laut Gesetz für folgende Zwecke verwendet werden:

  • für die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr; insbesondere die Förderung der Verkehrserziehung;
  • für die Durchführung von Studien und Forschungen sowie für Informationen über Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit und
  • für vorbereitende Maßnahmen der Planung und Erarbeitung von Orientierungshilfen für Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit.

[Rechtsgrundlage für den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds ist das Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, Paragraph 131a, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Nummer 80/2002 (in Kraft getreten am 25. Mai 2002).]

Förderungen und Anerkennungsbeiträge

VSF-Tätigkeitsbericht 2010

Mit Mai 2011 veröffentlichte das bmvit den Tätigkeitsbericht des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds für das Jahr 2010. Der Bericht kann bei Interesse unter folgender E-Mailadresse angefordert werden:  road.safety@bmvit.gv.at

Ausgewählte Projekte aus dem Jahr 2010

VSF-Richtlinien

Mit Mai 2011 veröffentlichte das bmvit die neuen Richtlinien für Förderungen und Aufträge zur Steigerung der Verkehrssicherheit aus Mitteln des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (VSF-Richtlinien).

Kontaktpersonen



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/sicherheit/fonds/index.html
Stand: 16.01.2012