Zur Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich wurde im Jahr 1989 der Österreichische Verkehrssicherheitsfonds geschaffen. Dieser Fonds ist im bmvit eingerichtet.
Der Fonds bezieht seine Mittel aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag. Von diesem Verkehrssicherheitsbeitrag (derzeit 200 Euro) fließen 60 Prozent an jenes Bundesland zurück, in welchem das jeweilige Wunschkennzeichen zugewiesen oder reserviert wurde. 40 Prozent verbleiben beim Bund.
Die Mittel des Fonds müssen laut Gesetz für folgende Zwecke verwendet werden:
[Rechtsgrundlage für den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds ist das Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, Paragraph 131a, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Nummer 80/2002 (in Kraft getreten am 25. Mai 2002).]
Informieren Sie sich über die 2. Ausschreibung des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds zum Thema "aufmerksam · konzentriert · unterwegs" und erfahren Sie alle Ergebnis der 1. Ausschreibung zum Thema "sicher · elektro · mobil".
Zusätzlich erhalten Sie Informationen über die Beantragung von Anerkennungsbeiträgen für Ihre Diplomarbeit oder Dissertation zum Thema "Verkehrssicherheit".
Mit Mai 2011 veröffentlichte das bmvit den Tätigkeitsbericht des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds für das Jahr 2010. Der Bericht kann bei Interesse unter folgender E-Mailadresse angefordert werden: road.safety@bmvit.gv.at
Der VSF fördert mit finanziellen Mitteln Projekte zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Seit dem Jahr 2010 erfolgen zweimal jährlich themenbezogene Ausschreibungen. Die Themenfelder legt das bmvit in Abstimmung mit den Zielen des Verkehrssicherheitsprogramms sowie der aktuellen Entwicklung der Unfallstatistik fest.
Mit Mai 2011 veröffentlichte das bmvit die neuen Richtlinien für Förderungen und Aufträge zur Steigerung der Verkehrssicherheit aus Mitteln des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (VSF-Richtlinien).
Auflistung der Kontaktpersonen des Verkehrsicherheitsfonds im bmvit, in den Bundesländern und im Beirat (Mitglieder und Ersatzmitglieder).