Um die Sicherheit im Straßenverkehr herzustellen und auf Dauer gewährleisten zu können, müssen nur die folgenden drei Grundsätze beachtet werden:
Die Lenkerin oder der Lenker eines Fahrzeuges muss so fahren, dass sie oder er sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stillstand bringen kann. Es gibt Fälle, in denen man aber nicht erkennen kann, wie man das machen soll, in denen man die Gefahr nicht begreift, abgelenkt ist oder körperlich nicht in der Lage dazu ist, entsprechend zu reagieren, weil man alkoholisiert, unter Drogen oder einfach nur übermüdet ist oder ganz bewusst in den Gegenverkehr fährt. In all diesen und anderen Fällen würde der erste Grundsatz nicht funktionieren. Deshalb ist es notwendig, quasi als Sicherung, den 2. Grundsatz auf technischer Ebene einzuführen.
Damit die beiden Grundsätze aber auch wirklich immer einwandfrei umgesetzt werden können, ist es erforderlich, dass auch die Straßen so gestaltet werden, dass ein maximales Maß an Überschaubarkeit gegeben ist.
Anmerkung: Diese drei einfachen und leicht verständlichen Verkehrssicherheitsgrundsätze wurden dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) von Herrn Ing. Schatteiner (www.sam.at) dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt.