Bis zum Vorliegen europäischer technischer Spezifikationen (htS) wie harmonisierte europäische Normen [hEN] und europäische technische Zulassungen [ETA] für Bauprodukte werden vom bmvit für den Bereich der Bundesstraßen nationale technische Zulassungen auf dem Gebiet des Ingenieurbaues erteilt, sofern eine konkrete normative Grundlage über Anforderungen, Prüfungen, und so weiter vorhanden ist. Sie stellen im Sinne der Verwaltungsvereinfachung Eignungs- und Verwendbarkeitsnachweise dar und ersetzen den im Einzelfall notwendigen Nachweis der Eignung des Produktes für die vorgesehene Anwendung.
Bei Vorliegen europäischer technischer Spezifikationen (hEN oder ETA) dürfen nur die damit konformen Produkte (nach Ablauf der so genannten Koexistenzperiode [DOW]) in Verkehr gebracht, angeboten und verwendet werden. Der Nachweis der Konformität erfolgt durch das CE-Zeichen.
Die nachfolgenden Auflistungen enthalten Produkte die konform zu europäischen technischen Spezifikationen sind und auf Antrag der betroffenen Firmen bisher national zugelassene Produkte für den Bundesbereich im Gebiet des Ingenieurbaues ersetzen. In Einzelfällen müssen die Produkte neben den htS auch konform zu ergänzenden, nationalen, anwendungsspezifischen Regelungen sein (zum Beispiel Dübel für die Randbalkenbefestigung von Brücken).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine umfassende Auflistung aller zu harmonisierten technischen Spezifikationen konformen Produkte im Bereich der Bundesstraßen handelt.
Listen jener Hersteller, die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) zugelassen wurden oder die mit bestehenden Konformen einhergehen
Listen jener Hersteller, die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) zugelassen wurden.
Liste jener Hersteller, die vom bmvit zugelassen wurden
Listen jener Firmen, deren Produkte vom bmvit zugelassen wurden sowie von Prüfanstalten, die für das bmvit Fremdüberwachungen durchführen.
Listen jener Unternehmen, die eine CE-Kennzeichnung vorweisen können.
Listen jener Hersteller, die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) zugelassen wurden oder die eine CE-Kennzeichnung vorweisen können.
Listen jener Hersteller, die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) zugelassen wurden.