Die Begriffsbestimmung für historische Fahrzeuge findet sich im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, § 2 Absatz 1, Ziffer 43.
Demnach ist ein historisches Fahrzeug ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug,
Der Erlass zur Thematik der historischen Fahrzeuge ist noch nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst und sieht noch das frühere Alter von 25 Jahren vor."
Im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967 Paragraph 131b werden die Aufgaben und die Zusammensetzung des Beirates für historische Fahrzeuge geregelt.
Die Liste der historischen Fahrzeuge wird jährlich überarbeitet und kann über die Firma EurotaxGlass´s Österreich GmbH bezogen werden.
Eine Veröffentlichung wird nicht angestrebt, da die Erstellung mit großem Aufwand verbunden ist. Die Kosten für den Katalog "Historische Kraftfahrzeuge" belaufen sich zur Zeit auf Euro 125,00 exklusive Versand und Mehrwertsteuer.
Über ein Bestellformular können Sie die Liste der historischen Fahrzeuge bestellen. Den Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrags.
EurotaxGlass´s Österreich GmbH
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