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Verkehrssicherheitsprogramm 2011-2020

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Doris Bures stellt das neue Verkehrssicherheitsprogramm vor
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"Eine Helmpflicht kann jährlich 900 Kinder vor Kopfverletzungen bewahren" - Verkehrsministerin Doris Bures setzt Maßnahmen zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen/-teilnehmer.
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Prof. Dr. Harald Hertz: „Aus medizinischer Sicht ist das Tragen von Helmen bei radfahrenden Kindern schon längst überfällig."
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Titelblatt
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Das erste Verkehrssicherheitsprogramm (2002-2010) führte zur Reduktion der Zahl der Unfalltoten um annähernd 50 Prozent.

Gesetzliche Maßnahmen der letzten beiden Jahre

  • strengere Strafen für Raser
  • strengere Strafen und längerer Führerscheinentzug bei Alkohol am Steuer
  • Kampagne „Alkohol am Steuer: Könnten Sie damit leben?“
  • bessere Mopedausbildung
  • seit Jahresbeginn ein schärferes Vorgehen gegen Extremraser und die Möglichkeit der Strafverfolgung von ausländischen Rasern.

Zahlen belegen den positiven Trend

  • die Zahl der Unfälle ist 2010 um 13 Prozent zurückgegangen
  • stärkster Rückgang der Unfälle seit 14 Jahren
  • Zahl der Alkoholunfälle ist um 12 Prozent zurückgegangen
  • die Zahl der Todesopfer durch Alkohol am Steuer sogar um 33 Prozent (Vergleich Jänner-September 2009 zu 2010)
  • Tödliche Mopedunfälle: Rückgang um 44 Prozent (Vergleich Jänner-Oktober 2009 zu 2010)

Bisherige Maßnahmen legten den Fokus auf die motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Das neue Verkehrssicherheitsprogramm setzt nun gezielt auf den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Rückgang der Getöteten von 2000 bis 2008

  • Pkw-Insassen um 182
  • bei Fußgängern um 38
  • bei Radfahrern gab es gar keinen Rückgang!

Der Radverkehr in Österreich hat allerdings stark zugenommen: seit 2005 Zuwachs um ein Drittel.

Neue Maßnamen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011-2020

Ein gezielter Maßnahmen-Mix aus gesetzlichen Neuerungen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen soll Österreich an die europäische Spitze in punkto Verkehrssicherheit führen. Erste Schritte sind bereits für Mai 2011 vorgesehen:

Mehr Schutz auf Schutzwegen

  • Pilotprojekt des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zur Videoüberwachung von nicht ampelgeregelten Schutzwegen.
  • Die Videoüberwachung von Schutzwegen soll Autofahrer zu mehr Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern bewegen.
  • Nach positiver Evaluierung Schaffung der rechtlichen Grundlage für Videoüberwachung an ungesicherten Schutzwegen.

Radhelmpflicht für Kinder

Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit Dr. Othmar Thann: „Mehr als die Hälfte aller Kinder, die sich beim Radfahren verletzen, ziehen sich Kopfverletzungen zu. Kinder bis zu zehn Jahren ziehen sich mehr als doppelt so oft Kopfverletzungen zu wie Erwachsene. Der Schutz der Kinder ist daher essentiell.“

Fakten, die für die Einführung einer Radhelmpflicht für Kinder sprechen:

  • Seit 2005 ist die Zahl der verletzten Kinder im Radverkehr von 3.000 auf 4.000 gestiegen, während die Zahl der verletzten Radfahrer insgesamt gleich geblieben ist.
  • Jedes zweite verletzte Kind unter 10. Jahren erleidet eine Kopfverletzung.
  • Radhelmpflicht könnte 900 Kinder jährlich vor einer Kopfverletzung bewahren.

Erster Schritt: Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. vollendeten Lebensjahr – vorerst ohne Sanktionen.

Unfallchirurg Prim. Univ. Prof. Dr. Harald Hertz: „Wenn ein Kind mit 25 km/h zu Sturz kommt, entspricht das einem Köpfler von 2,5 Metern – direkt auf Beton. Aus medizinischer Sicht, ist das Tragen von Helmen beim Radfahren, insbesondere bei Kindern, schon längst überfällig. Dabei spielt es für uns keine Rolle, ob die Pflicht bis zum Alter von 10, 12 oder 14 gilt: Hauptsache, es wird ein erster Schritt gesetzt.“

Ehrgeiziges Ziel

„Österreich in puncto Verkehrssicherheit unter den fünf besten Ländern Europas!“

Das heißt:

  • 50 Prozent weniger Verkehrstote bis 2020
  • 40 Prozent weniger Schwerverletzte bis 2020
  • 20 Prozent weniger Unfälle mit Personenschaden bis 2020

Bures: „Wir müssen das Bewusstsein dafür schärfen, dass es Stärkere und Schwächere im Straßenverkehr gibt – ein Rücksichtnahmegebot in der Straßenverkehrsordnung zu verankern, ist ein Schritt zur mehr Verantwortungsbewusstsein. Wir alle sind dazu aufgerufen, Österreichs Straßen noch sicherer zu machen.“



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/vsp2020/vsp2020.html
Stand: 16.01.2012