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Wunschkennzeichen

ein Kennzeichen mit der Aufschrift Danke
Wunschkennzeichen
Rechte: bmvit

Information zum Auslaufen und zur möglichen Verlängerung des Wunschkennzeichens

Das Recht zur Führung eines Wunschkennzeichens erlischt nach 15 Jahren, rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist bestehen folgende Möglichkeiten:

Die neuerliche Zuweisung des persönlichen Wunschkennzeichens

Dem Besitzer steht das Vorrecht auf das persönliche Wunschkennzeichen zu. In diesem Fall wären rechtzeitig, das heißt vor Erlöschen des Wunschkennzeichens,

  • ein entsprechender Antrag bei einer für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsstelle zu stellen und
  • eine Abgabe in Höhe von 200 Euro (Verkehrssicherheitsbeitrag für den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds), sowie
  • ein Kostenbeitrag in Höhe von 14 Euro.

bei der Zulassungsstelle zu entrichten.

Keine Verlängerung des Wunschkennzeichens

In diesem Fall dürfen die Kennzeichentafeln mit dem erloschenen Wunschkennzeichen nicht mehr am Fahrzeug geführt werden. Sie sind unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der 15-Jahresfrist bei der Zulassungsstelle, abzugeben. Sie erhalten dann unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung, des aktuellen Begutachtungsformblattes und des Typenscheines ein neues Standardkennzeichen zugewiesen. Die anfallenden Kosten für die neuen Kennzeichentafeln betragen

  • bei einem Pkw 18 Euro,
  • bei einem Motorrad 9,80 Euro und
  • die neue Begutachtungsplakette kostet 1,45 Euro.


Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/wunschkennzeichen/wunschkennzeichen.html
Stand: 08.04.2011