Es hat durch seine Tätigkeit dafür zu sorgen, dass der gesetzliche Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend gewährleistet wird, ihm obliegt die Kontrolle der Verkehrsunternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften, Beratung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Teilnahme an Verwaltungsverfahren und die Weiterentwicklung des Arbeitnehmerschutzes.
Die Europäische Kommission hat im Februar 2007 eine Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2007-2012 veröffentlicht, die sich an alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) richtet.