Es hat durch seine Tätigkeit dafür zu sorgen, dass der gesetzliche Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend gewährleistet wird, ihm obliegt die Kontrolle der Verkehrsunternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften, Beratung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Teilnahme an Verwaltungsverfahren und die Weiterentwicklung des Arbeitnehmerschutzes.
Im Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz (VAIG 1994) sind die Zuständigkeiten und Befugnisse der Verkehrs-Arbeitsinspektion geregelt. Genauer gesagt, regelt dieses Bundesgesetz die Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrer beruflichen Tätigkeit im Rahmen des Wirkungskreises nach Absatz 2 (Verkehrs-Arbeitsinspektion). Stand: Mai 2010
Die Europäische Kommission hat im Februar 2007 eine Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherhiet am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2007 - 2012 veröffentlicht, die sich an alle 27 Mitgliedstaaten der EU richtet.
Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat (VAI) hat jährlich dem Nationalrat einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Sie finden in diesem Bereich die Berichte der Jahre 2001 bis 2008. Die Berichte beinhalten die Aufgaben des VAI, einen Überblick über die Tätigkeiten, Maßnahmen und Aktivitäten zur Weiterentwicklung des Arbeitnehmerschutzes sowie ein Verzeichnis der Rechtsvorschriften und Statistik.