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R 7 Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit Eigenbetrieb

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Titelblatt: Merkblatt R7
Rechte: BMVIT

Muster für die Erstellung einer Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit Eigenbetrieb


Die österreichischen Anschlussbahnen stellen eine bedeutende Schnittstelle für die Verlagerung von Gütern auf die Schiene und damit eine wichtige wirtschaftliche Grundlage für die Eisenbahnverkehrswirtschaft dar. Für eine Unterstützung des Verkehrsträgers Schiene beim Gütertransport sind einfache und übersichtliche Regelungsgrundlagen auch für die Anschlussbahnen erforderlich, insbesondere sollten für die Verkehrsregelungen und Ausbildungsgrundlagen auf Anschlussbahnen einheitliche Vorgaben angeboten werden.

Die Anschlussbahnunternehmen sind nach dem Eisenbahnrecht (insbesondere § 21a Eisenbahngesetz) und nach dem Arbeitnehmerschutzrecht (insbesondere §§ 12 und 14 Arbeitnehmerschutzgesetz) verpflichtet, allgemeine Festlegungen über das Verhalten der Bediensteten und die Ausbildung des Personals zu treffen. Einerseits zur Reduzierung des Aufwandes und andererseits zur besseren Übersicht sollten diese Festlegungen sinnvoller Weise in einer einzigen Regelung des Eisenbahnunternehmens, der so genannten „Anschlussbahn-Betriebsvorschrift“,  zusammenfassend getroffen werden.

Mit der Eisenbahngesetznovelle 2002 wurde die eisenbahnrechtliche Zuständigkeit für Anschlussbahnen (Genehmigung, Baugenehmigung, Betriebsbewilligung, Betriebsleiter, Betriebsvorschrift, Aufsicht usw.) auf die Bezirksverwaltungsbehörden übertragen. Eine zusammenfassende Regelung der Anschlussbahnen in einer Anschlussbahnverordnung wurde bisher jedoch noch nicht erlassen.

Seit dem Jahr 2005 steht die Musterbetriebsvorschrift für Anschlussbahnen zur Verfügung, die in einer Arbeitsgruppe von Vertretern der Ämter der Landesregierung, des Verbandes der Anschlussbahnunternehmen, der Österreichischen Bundesbahnen und des Verkehrs-Arbeitsinspektorates erarbeitet wurde. Diese Vorlage soll einerseits die Erstellung einer Betriebsvorschrift für Anschlussbahnunternehmen erleichtern und andererseits einen österreichweit einheitlichen Standard von Betriebsvorschriften auf Anschlussbahnen unterstützen.

Die Musterbetriebsvorschrift für Anschlussbahnen wurde als Broschüre der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau und auf der Homepage des Verkehrs-Arbeitsinspektorates  zur Verfügung gestellt. Die Musterbetriebsvorschrift für Anschlussbahnen hat sich in den vergangenen Jahren ausgezeichnet bewährt. Sie wurde sowohl von den Anschlussbahnen als Grundlage für die Erstellung der Anschlussbahn-Betriebsvorschriften verwendet als auch von den Eisenbahnbehörden als Rahmenvorgabe für die Genehmigung der Anschlussbahn-Betriebsvorschriften herangezogen.

Die nun vorliegende zweite Auflage der Musterbetriebsvorschrift für Anschlussbahnen wurde im Jahr 2009 in Abstimmung zwischen den Ämtern der Landesregierung, dem Verband der Anschlussbahnunternehmen und dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat erstellt. Dabei wurden keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen vorgenommen, sondern sollten nur seit der Erstellung der Erstfassung eingetretene Weiterentwicklungen eingearbeitet werden. So wurden Änderungen der Rechtsgrundlagen (Eisenbahnrecht, Arbeitnehmerschutzrecht) berücksichtigt, Anpassungen an die neuen Betriebsvorschriften der Österreichischen Bundesbahnen vorgenommen und häufig eingesetzte Arbeitsmittel auf Anschlussbahnen berücksichtigt (Verschubrobot).
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau freuen sich, nunmehr die zweite Auflage dieses Merkblattes Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Behörden als Arbeitsgrundlage anbieten zu können.

 



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/vai/merkblaetter/merkblaetter/R7/R7.html
Stand: 29.03.2010