Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße vor (Betreuung von Kleinbetrieben gemäß § 78 ASchG). Die zuständigen Unfallversicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt und Versicherung für Eisenbahnen und Bergbau) sind gemäß § 78a ASchG beauftragt, Präventionszentren einzurichten.
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hat für diese Aufgabe in ihren Landes- und Außenstellen Präventionszentren eingerichtet. Die Beratung erfolgt sowohl durch eigene Präventivfachkräfte als auch durch Vertragspartner