Direkt zum Inhalt ~


Seilbahnen

Schwerpunktkonzept Seilbahnanlagen

Durch das Seilbahngesetz 2003 wurden neue Rahmenbedingungen für das österreichische Seilbahnwesen geschaffen. Die wichtigsten Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes bei Seilbahnanlagen wurden jetzt in einem "Schwerpunktkonzept Seilbahnanlagen" in der Form einer Checkliste zusammengefasst. Durch diese Checkliste soll die  Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes im Seilbahnbereich vereinfacht und verbessert werden. Das "Schwerpunktkonzept Seilbahnanlagen" ist ab sofort als Informationsbroschüre sowie auch in elektronischer Form verfügbar.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 01/2009
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

AVO Verkehr für Seilbahnen

Die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO Verkehr) wurde jetzt auch auf das seilbahnrechtliche Genehmigungsverfahren erweitert. Damit soll die Einbindung des Arbeitnehmerschutzes im Genehmigungsverfahren für Seilbahnen klargestellt und erleichtert werden.

Publiziert in: "Sicherheit Zuerst" Ausgabe1/2008
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

Das neue Seilbahngesetz

Der Artikel informiert über das neue Seilbahngesetz 2003.. 
                        
Am 21. November 2003 wurde das Seilbahngesetz 2003 (SeilbG), BGBl. I Nr. 103/2003 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die Seilbahnen sind seither nicht mehr - so wie in den letzten 50 Jahren - im Eisenbahngesetz "mitgeregelt", sondern es wurde für die Seilbahnen eine eigene Gesetzesgrundlage geschaffen.               

Publiziert in:  Sicherheit Zuerst,  Ausgabe 1/2004
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Autor: R. Kuntner



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/vai/publikationen/fachartikel/seilbahn/index.html
Stand: 28.11.2011