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Seilbahninstandhaltung

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Seilbahnarbeiten
Rechte: bmvit

Der Film beschreibt in einzelnen Kapiteln den Arbeitnehmerschutz bei der Seilbahninstandhaltung.

Einleitung

Sprecher: Millionen Fahrgäste werden Jahr für Jahr mit den österreichischen Seilbahnen befördert. Damit diese Beförderung sicher durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, die Seilbahnen regelmäßig instandzuhalten.

[Bildbeschreibung:] Eine Pendelseilbahnkabine fährt über das tief verschneite Gebirge. Der Einsteigvorgang bei einer Kabinenumlaufseilbahn wird gezeigt. Stationsein- und -ausfahrten bei Kabinenumlaufseilbahnen werden dargestellt.

Instandhaltung

Sprecher: Die erforderliche Instandhaltung ist in den ÖNORMEN für Seilbahnen, Wartungsanleitungen der Seilbahnhersteller, im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen sowie in der Betriebsvorschrift geregelt.

Das Verhalten der Arbeitnehmer bei der Instandhaltung der Seilbahnen ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, der Arbeitsmittelverordnung, der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung, der Bauarbeiterschutzverordnung, der Betriebsvorschrift und in den Wartungsanleitungen der Seilbahnhersteller geregelt.

[Bildbeschreibung:] Ein Gebirgspanoramabild wird gezeigt, in das die Grundlagen für die Instandhaltung beziehungsweise das Verhalten der Arbeitnehmer bei den Instandhaltungsarbeiten  wie ÖNORMEN, Wartungsanleitungen der Seilbahnhersteller, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Verordnungen und die Betriebsvorschrift eingeblendet werden.

Sprecher: So sind zum Beispiel die festen Klemmen von Einseilumlaufbahnen in regelmäßigen Intervallen gemäß ÖNORM EN 12927-7 auf dem Förderseil zu versetzen. Sichere Standplätze, wie ein Klemmenversetzpodest und die erforderlichen Arbeitsmittel müssen vorhanden sein. Ebenso muss sichergestellt sein, dass das Betreiben der Seilbahn während der Versetzarbeiten vom Klemmenversetzpodest aus möglich ist. Jede Klemmeinrichtung muss entgegengesetzt ihrer Klemmenwanderrichtung des Seiles versetzt werden. Die Versetzungsdistanz muss mindestens der Summe der Klemmenlänge und des zweifachen Seildurchmessers entsprechen.

[Bildbeschreibung:] Ein Arbeitnehmer steht auf einem Podest zum Klemmenversetzen und nimmt dieses in Betrieb. Schalteinrichtungen auf dem Klemmenversetzpodest werden gezeigt. Der Versetzvorgang einer Klemme wird dargestellt.

Seilkontrolle - Notantriebskontrolle

Sprecher: Für die regelmäßig erforderliche visuelle Förderseilkontrolle müssen sichere Standplätze und geeignete Mittel zur Verfügung gestellt werden, womit das Förderseil an allen Seiten auf Oberflächenfehler, geometrische Fehler sowie Fehler in der Seilstruktur kontrolliert werden kann. Vor der Montage der Spiegel bei kuppelbaren Seilbahnen ist die Seilbahn gegen Inbetriebnahme zu sichern. An diesen Standplätzen müssen Ausschalt- beziehungsweise Notausschalteinrichtungen vorhanden sein. Der Notantrieb und allenfalls vorhandene Notstromaggregate sind monatlich auf ihre Verwendungsfähigkeit zu erproben.

[Bildbeschreibung:] Die Förderseilkontrolle vom Klemmenversetzpodest aus mit einem Spiegel wird dargestellt. Die Montage eines Spiegels für die Förderseilkontrolle bei einer kuppelbaren Seilbahn wird dargestellt. Eine Notausschalteinrichtung wird betätigt. Ein Arbeitnehmer nimmt den Notantrieb in Betrieb.

Kraftübertragungseinrichtung

Sprecher: Vor Inangriffnahme von Arbeiten an durch den Hauptantrieb bewegten Teilen der Seilbahn wie Antrieb, Seilscheiben, Reifenförderern, und so weiter, ist der Antrieb mit einem Sicherheitsschalter gegen Wiederanfahren zu sichern. Schlüsselschalter sind durch Abziehen des Schlüssels zu sperren.

Die Seilbahn darf erst dann wieder in Betrieb gesetzt werden, wenn sich der Maschinist davon überzeugt hat, dass sich sämtliche Arbeitnehmer außerhalb der Gefahrenbereiche befinden und sämtliche Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß angebracht sind.

[Bildbeschreibung:] Die Verkleidungen von Kraftübertragungseinrichtungen von Seilbahnantriebsstationen werden gezeigt. Die Seilbahnanlage wird durch einen Sicherheitsschalter ausgeschaltet und durch Abziehen des Schlüsselschalters gegen Wiederinbetriebnahme gesichert. Wartungsarbeiten werden durchgeführt und die Schutzabdeckungen werden wieder angebracht.

Klemmenrevision

Sprecher: Die Klemmen der Fahrzeuge sind nach bestimmten Fristen in zerlegtem Zustand visuell und zerstörungsfrei zu prüfen. Um diese Arbeiten sicher durchführen zu können, müssen geeignete Klemmenrevisionsbühnen und die erforderlichen Werkzeuge vorhanden sein. Um zu vermeiden, dass Arbeitnehmer Lasten manuell handhaben müssen, sind geeignete Hebezeuge zur Verfügung zu stellen.

Gemäß ÖNORM EN 1709 sind mindestens 20 Prozent der Klemmen in zerlegtem Zustand einer visuellen Prüfung zu unterziehen. Diese Klemmen werden entsprechend einem Rotationsverfahren ausgewählt, damit sichergestellt ist, dass das Intervall zwischen den aufeinanderfolgenden Prüfungen jeder Klemme nicht größer als 5 Jahre ist. Über die erwähnten Fristen hinaus sind auch noch Sonderinspektionen über die visuelle und zerstörungsfreie Prüfung der Klemmen in der ÖNORM vorgegeben.

Das Zerlegen der Klemmen und Verwenden der Spezialwerkzeuge zum Öffnen der Klemmen hat nach den Angaben der Wartungsanleitungen der Seilbahnherstellerfirmen zu erfolgen. Die Arbeitnehmer müssen gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz informiert und unterwiesen sein. Die Unterweisung muss auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ausgerichtet sein. Sie muss an die Entwicklung der Gefahrenmomente und an die Entstehung neuer Gefahren angepasst sein.

Die bei Reinigungsarbeiten auf der Klemmenrevisionsbühne durch Reinigungsmittel freiwerdenden Gase beziehungsweise Dämpfe sind gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zu erfassen und ohne Gefahr für die Arbeitnehmer zu beseitigen. Dementsprechend ist auf der Klemmenrevisionsbühne bei Verwendung gefährlicher Arbeitsstoffe eine geeignete Absauganlage einzurichten, durch die die Dämpfe erfasst und ins Freie abgeleitet werden. Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter betreffend Arbeitsstoffe sowie die für diese Arbeiten erforderliche Persönliche Schutzausrüstung sind den Arbeitnehmern gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zur Verfügung zu stellen.

[Bildbeschreibung:] Eine Klemmenrevisionsbühne einer kuppelbaren Seilbahnanlage wird gezeigt. Die Klemme wird vom Seilbahnfahrzeug abgenommen und auf dem Wartungsstand vollkommen in ihre Einzelteile zerlegt. Die Reinigung eines Klemmenteiles auf einem Kleinteilewaschstand mit Absaugung wird dargestellt.

Klemmenabziehen

Sprecher: Mindestens 10 Prozent der Klemmen sind jährlich mit der Mindestabziehkraft auf die erforderliche Gleitsicherheit zu prüfen. Bedienungsanleitungen betreffend Arbeitsmittel sind den betroffenen Arbeitnehmern gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz jedenfalls zur Verfügung zu stellen. Sichere Standplätze vor einem freien Seilstück müssen eingerichtet sein.

[Bildbeschreibung:] Das Gerät zum Klemmen abziehen wird dargestellt. Zwei Arbeitnehmer führen auf einem dafür vorgesehenen Stützenpodest den Klemmenabziehversuch durch.

Streckenrevision

Sprecher: Für die Instandhaltung der Streckenbauwerke müssen der Norm entsprechende Wartungsfahrzeuge vorhanden sein. Geeignete Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Anschlagmittel, auf denen die zulässige Belastung deutlich angegeben ist, sind zur Verfügung zu stellen.

Den Arbeitnehmern ist eine geeignete Arbeitskleidung, ein den Normen über die persönliche Schutzausrüstung entsprechendes Auffangsystem - bestehend aus Sicherheitsgeschirr mit zwei Fangleinen, Karabinern und Falldämpfer - sowie ein geeigneter Schutzhelm zur Verfügung zu stellen.

Die Leitern der Streckenbauwerke dürfen - sofern sie nicht mit einem Steigschutz ausgerüstet sind - nur unter Benutzung von Sicherheitsgeschirren, die zur wechselseitigen Sicherung mit zwei Fangseilen ausgestattet sind, bestiegen werden. Bei Leitern mit Steigschutzeinrichtungen haben die Arbeitnehmer diesen zu benutzen. Arbeitnehmer sind aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes verpflichtet, die Arbeitsmittel und die persönliche Schutzausrüstung ordnungsgemäß zu benutzen.

[Bildbeschreibung:] Eine Seilbahnkabine fährt auf der Strecke und über die Streckenbauwerke. Ein Wartungsfahrzeug mit Hebezeugen und Anschlagmitteln wird gezeigt. Ein Arbeitnehmer mit angelegtem Auffangsystem und Schutzhelm wird gezeigt, die persönliche Schutzausrüstung wird erklärt. Ein Arbeitnehmer besteigt unter wechselseitigem Sichern eine Stützenleiter. Die erforderliche Kennzeichnung im Bereich der Stützenleiter wird gezeigt.

Sprecher: Zur Durchführung von Instandhaltungsarbeiten auf Stützen und in Stationen müssen Einrichtungen zum Abheben der Seile fest angebracht sein. Diese Forderung ist erfüllt, wenn zum Beispiel Seilabhebeböcke bei Tragstützen oder Anschlagösen unterhalb von Niederhaltestützen vorhanden sind.

Auf Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmitteln ist die zulässige Belastung deutlich anzugeben. Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel dürfen über die zulässige Belastung hinaus nicht belastet werden.

[Bildbeschreibung:] Auf der Stütze und am Boden unter der Stütze werden die notwendigen Vorbereitungen für das Niederziehen des Förderseiles getroffen. Zwei Niederhaltestützen, an denen Arbeitnehmer das Förderseil mit einem Kettenzug nach unten von den Förderseilrollen abheben, wird dargestellt. Ein Arbeitnehmer schmiert mit einer Fettpresse die Seilrollenwippenachse.

Sprecher: Bei Arbeiten mit den Seilabhebeböcken auf den Stützen ist das zur Verwendung gelangende Hebezeug zwischen Förderseil und Aufhängvorrichtung des Seilabhebebockes anzuordnen. Bei Mehrfachstützen muss das Anheben des Förderseiles gleichmäßig an allen Einzelstützen erfolgen. Das Hubgerät muss den auftretenden Belastungen entsprechen.

[Bildbeschreibung:] An zwei Tragstützen werden die Seilabhebeböcke gezeigt und die Kettenzüge für das Abheben des Förderseiles angebracht. Danach wird das Förderseil mit den Kettenzügen gleichzeitig von den Rollen abgehoben.

Seilrollenwechsel

Sprecher: Für die Instandhaltung der Streckenbauwerke müssen der ÖNORM EN 13796-1 entsprechende Wartungsfahrzeuge vorhanden sein. Während der Fahrt muss vom Wartungsfahrzeug mit der Antriebsstation jederzeit die Sprechverbindung aufgenommen werden können. Zu diesem Zweck ist am Wartungsfahrzeug ein Funkgerät mitzunehmen und das in der Antriebsstation befindliche Funkgerät einzuschalten; vor der Abfahrt ist eine Sprechprobe vorzunehmen.

Die auf dem Wartungsfahrzeug mitfahrenden Personen müssen während der Fahrt auf der hiefür vorgesehenen Sitzgelegenheit sitzen und Schutzhelme tragen. Wartungsfahrzeuge müssen eine untere Fläche für den Transport von Personal, Werkzeuge, Hilfsmittel und Material haben. Weiters muss eine obere Standfläche vorhanden sein, von der aus die erforderlichen Arbeiten an den Streckenbauwerken ausgeführt werden können. Wartungsfahrzeuge sind mit Anschlagpunkten für die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu versehen, um das Personal beim Übersteigen vom Fahrzeug auf die Streckenbauwerke zu sichern. Vor dem Übersteigen ist die Seilbahn durch Unterbrechen des Sicherheitsstromkreises auf der Stütze, die bestiegen wird, gegen Wiederanfahren zu sichern.

[Bildbeschreibung:] Zwei Arbeitnehmer sitzen in einem Wartungsfahrzeug und demonstrieren die Sprechprobe. Danach erfolgt die Fahrt mit dem Wartungsfahrzeug zur Stütze. Das normgerechte Wartungsfahrzeug wird beschrieben und dargestellt. Ein Arbeitnehmer steigt unter wechselseitiger Sicherung vom Wartungsfahrzeug auf die Stütze über. Ein Bruchstab wird entfernt und so die Anlage gegen Wiederanfahren gesichert.

Seilkontrolle

Sprecher: Arbeitsmittel dürfen gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz nur für Arbeitsvorgänge und unter Bedingungen benutzt werden, für die sie geeignet sind und für die sie nach den Angaben der Hersteller oder Inverkehrbringer vorgesehen sind. Dementsprechend müssen die Seilabhebevorrichtungen fest montiert werden. Bei der Benutzung von Arbeitsmitteln sind die für sie geltenden Bedienungsanleitungen der Hersteller oder Inverkehrbringer einzuhalten. Arbeitsmittel dürfen nur mit den für die verschiedenen Verwendungszwecke vorgesehenen Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen benützt werden. Die Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen sind bestimmungsgemäß zu verwenden.

[Bildbeschreibung:] Die Werkzeuge zum Seilabheben und Rollenausheben werden dargestellt und eingesetzt. Eine Förderseilrolle wird ausgebaut und mit einem Hebezeug in das Wartungsfahrzeug abgesenkt. Eine neue Förderseilrolle wird vom Wartungsfahrzeug auf die Stütze gehoben.

Sprecher: Die Einhaltung der Instandhaltungs- und Wartungsanleitungen der Seilbahnhersteller sowie der zum Schutz der Arbeitnehmer erlassenen Rechtsvorschriften dienen der sicheren Ausführung der Instandhaltungsarbeiten durch die Arbeitnehmer und darüber hinaus einem sicheren Seilbahnbetrieb.

[Bildbeschreibung:] Der Bruchstab wird wieder angebracht. Das Wartungsfahrzeug fährt mit den Arbeitnehmern von der Stütze zur Berg- und Talstation. Während der Fahrt wird der Schluss-Rolltitel eingeblendet.

Über den Film

Ein Film des Verkehrs-Arbeitsinspektorates im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) und des Unfallverhütungsdienstes der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau.

Drehbuch, Kamera und Schnitt

Ing. Leopold Flasch

Sprecher

Florian Gerauer

Der Film wurde gedreht mit der freundlichen Unterstützung von:

Dachstein Tourismus AG, Hallstatt
Hinterglemmer Bergbahnen Gesellschaft m.b.H, Saalbach-Hinterglemm
Hochkar Sport GmbH & Co.KG, Göstlling a.d.Ybbs
Planai Hochwurzen-Bahnen, Gesellschaft m.b.H, Schladming
Zillertaler Gletscherbahnen, Gesellschaft m.b.H & Co.KG, Hintertux

Copyright

Verkehrs-Arbeitsinspektorat 2006



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/vai/publikationen/filme/seilbahn/seilbahn.html
Stand: 27.01.2011