Das Bundesinisterium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) teilt mit, dass mehrere Verkehrsdiensteverträge im Regime der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 abgeschlossen wurden und ein Muster an interessierte Unternehmen, die für Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonenverkehr befähigt sind, über entsprechende Anfrage übermittelt wird.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit möge das interessierte Unternehmen seiner Anfrage beilegen:
Das BMVIT behält sich eine Prüfung der Angaben vor.
Als Muster dienender Verkehrsdienstevertrag mit folgendem Unternehmen:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Abteilung II/Infra 3 - Öffentlicher Personennah- und -regionalverkehr (ÖPNRV)
Radetzkystraße 2, 1031 Wien
Telefon: +43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 2401
Fax: +43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 2499
E-Mail: infra3@bmvit.gv.at
Vorinformationen gemäß Artikel 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007:
gemäß Artikel 7 Absatz 3 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007:
Damit wir in Österreich den öffentlichen Verkehr leistbar gestalten können und somit Mobilität für alle gewährleisten, gibt es das System der sogenannten „gemeinwirtschaftlichen“ Zugbestellungen. Diese sind notwendig, weil die Erlöse aus den Ticketpreisen die Kosten der Verkehrsdienste im Regional- und Nahverkehr nicht decken (nur rund ein Drittel).
Das bmvit ist gemäß Paragraph 49 Bundesbahngesetz beziehungsweise gemäß Paragraph 3 Privatbahngesetz 2004 verpflichtet, dem Nationalrat alljährlich einen Bericht über die von ihm bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL-Bericht) im Schienenverkehr vorzulegen. Zuletzt wurde dem Parlament der Bericht 2016 zur Kenntnis übermittelt.
Vom bmvit wurde eine Studie zum Thema "Ausschreibungswettbewerb im europäischen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Was kann Österreich aus den Erfahrungen von Ausschreibungen lernen?" vergeben . Die Ergebnisse dieser Studie liegen nun in Form eines Endberichts vor.
Vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) wurde eine Studie zum Thema "Die Organisation des SPNV und Kraftfahrlinienpersonenverkehrs in Österreich, ausgewählten EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz" in Auftrag gegeben. Darin wurde primär die Anwendung von Sozial- und Qualitätskriterien im Rahmen der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen näher beleuchtet sowie dafür vorhandene gesetzliche Grundlagen auf EU-Ebene und im nationalen Recht. Die Ergebnisse dieser Studie liegen nunmehr vor.
Studie: Organisation des SPNV und Kraftfahrlinienpersonenverkehrs [barrierearm] (pdf 1,1 MB)
Um den Betrieb eines optimalen öffentlichen Verkehrs in Österreich zu gewährleisten, sind auf Grund des „Bestbieterprinzips“ optimale Bedingungen für die Beschäftigten von Verkehrsunternehmen und für die Kundinnen und Kunden sicherzustellen.
Entsprechend einer durch alle Parteien im Parlament am 9. April 2015 beschlossenen Feststellung hat das bmvit einen Leitfaden für die Berücksichtigung von Sozial- und Qualitätskriterien bei Ausschreibungen im Busverkehr als unverbindlichen Empfehlungskatalog für die ausschreibenden Stellen ausgearbeitet.
Dieser Empfehlungskatalog beinhaltet sowohl Mindestanforderungen an Verkehrsunternehmen, die sich bei einer Ausschreibung bewerben können, als auch Leistungsanforderungen an die Qualität des Angebotes.