Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen den Mitgleidsstaaten der Europäischen Gemeinschaft und einem anderen Staat:
Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
In dieser Verordnung werden die Durchführungsregeln für Aufbau und Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme im Rahmen der Programme festgelegt, insbesondere für die Programmlenkung und für den Finanzbeitrag der Union.
In dem Beschluss Nr. 1104/2011/EU werden die Regeln für den Zugang der Mitgliedstaaten, des Rates, der Kommission, des EAD, der Agenturen der Union, von Drittstaaten und von internationalen Organisationen zum öffentlichen regulierten Dienst („Public Regulated Service“) festgelegt, der von dem weltweiten Satellitennavigationssystem bereitgestellt wird, das aus dem Programm Galileo hervorgegangen ist.