Ein Systemadministrator muss die Software des Web-Clients der Durchlaufstelle (DLS) auf ihre Echtheit überprüfen können. Dies wird mit Hilfe von Fingerprints durchgeführt, die mittels Hash-Verfahren erstellt werden. Das Bundesrechnenzentrum veröffentlicht dazu die folgenden Hash-Werte.
[Rechtsgrundlage: Datensicherheitsverordnung (TKG-DSVO) § 18 Absatz 2].
Seit dem Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) 2003, BGBl. I Nummer 133/2005, im Bereich von „unerbetenen Nachrichten“ (Spam) am 1. März 2006, tauchen vermehrt Fragen über den Umgang mit elektronischer Post und Direktwerbung auf. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) möchte mit dieser Information einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten und die tatsächlichen Änderungen den Interessierten näher bringen.
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