Österreich testet nicht nur, weil es technisch möglich ist, sondern um zu lernen, wo man wie diese Technologie am sinnvollsten einsetzen kann, um die Mobilitätsherausforderungen von heute und morgen zu bewältigen. Da testende Organisationen einer Berichtspflicht unterliegen, müssen sie am Ende der Testfahrten einen Testbericht an das bmvit übermitteln, aus welchem die öffentliche Hand mitlernen kann. Dies unterscheidet Österreich von anderen Ländern, die gerade mit dem Testen beginnen. Die digitale Infrastruktur, also Fahrzeuginfrastruktur, Kommunikation, beinahe lückenlose Kameraabdeckung der Autobahnen sowie ein großflächiges Glasfaserleitungsnetzwerk machen Österreichs Alleinstellungsmerkmal aus. Durch die Anpassung im Zuge der 33. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) sowie der Etablierung einer Verordnung zum automatisierten Fahren wurde in Österreich ein effizientes Prozedere für das Testen von automatisierten Fahrzeugen geschaffen.
Diese FAQ dienen zu allgemeinen Informationszwecken und dürfen nicht als vollständig oder für jede Situation anwendbar angesehen werden. Sie stellen die Meinung und Auslegung des bmvit dar und haben keine rechtliche Bindung.
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