Interoperabilität bedeutet die Eignung des transeuropäischen Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr. Diese Eignung beruht auf den gesamten ordnungsrechtlichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen, die zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Interoperabilitätsrichtlinie (Richtlinie 2008/57/EG) gegeben sein müssen.
In Europa gibt es viele historisch gewachsene, nationale Bahnsysteme. Unterschiedliche technische Standards behindern einen grenzüberschreitenden Bahnverkehr. Deshalb ist bei internationalen Zügen meistens ein Lokwechsel im Grenzbahnhof nötig. In besonders schwierigen Fällen müssen Fahrgäste umsteigen oder Güter umgeladen werden. Aufwendige nationale Zulassungsverfahren erschweren die Verwendung von Mehrsystemfahrzeugen, die auf verschiedenen Bahnnetzen verkehren können. Auch die Infrastruktur muss beispielsweise auf Grund verschiedener Bahnsteighöhen oder Zugsicherungs- und Signalgebungssystemen harmonisiert werden.
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