Für die Ausübung von Zugangsrechten zu einer Schieneninfrastruktur von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen in Österreich ist neben einer aufrechten Berechtigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen für die betreffenden Verkehrsleistungen unter anderem eine Sicherheitsbescheinigung – Teil A und /oder eine Sicherheitsbescheinigung – Teil B erforderlich.
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mit Sitz in Österreich beziehungsweise in einem an-deren Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen eine Sicherheitsbescheinigung, welche bei der Nationalen Sicherheitsbehörde zu beantragen ist.
Im Rahmen des Verfahrens für die Ausstellung der Sicherheitsbescheinigung weist das EVU nach, dass es ein zertifiziertes Sicherheitsmanagementsystem eingeführt hat und die in den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft sowie in nationalen Sicherheitsvorschriften festgelegten Anforderungen erfüllen kann und damit in der Lage ist, Risiken zu kontrollieren und einen sicheren Verkehrsbetrieb auf dem Netz zu gewährleisten.
Es gibt einen Leitfaden im Sinne des Artikel 12 der „Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“, der die Erstellung der Antragsunterlagen für die Sicherheitsbescheinigung unterstützt.
Wenn Sie als antragstellendes EVU die Ausstellung
gemäß Paragraph 37b des Eisenbahngesetzes beantragen, dann verwenden Sie bitte das angeschlossene Antragsformular der Europäischen Union sowie die dazugehörige „Liste der vorzulegenden Unterlagen".
Das BMVIT bietet Ihnen die Möglichkeit, den Leitfaden als auch das Antragsformular samt allen nachstehend angeführten Anlagen in der letztgültigen Version am Ende dieses Textes herunterzuladen, am Computer auszufüllen und/oder auszudrucken sowie dann handschriftlich zu vervollständigen.
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