Das sind gemäß EU-VO Nr. 300/2008,Artikel 3 Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten.
Neben den Formularen für den reglementierter Beauftragten wie zum Beispiel der Antrag auf Zulassung oder auf Änderung bestimmter Einträge (Adresse, Standorte, Sicherheitsbeauftragter usw.) als auch die Verpflichtungserklärung (6-A) steht Ihnen auch die Erklärung von Transportunternehmen (Anlage 6-E) über die Durchführung und Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen für Luftfracht in Deutsch und Englisch zur Verfügung.
Weiters sind die Verpflichtungserklärung für geschäftliche Versender (6-D) als auch die beschäftigungsbezogene Überprüfung als Formulare abrufbar:
Die Erfordernisse zur Genehmigung als reglementierter Beauftragter werden näher erläutert.
Die Abfrage nach dem aktuellen Status eines Unternehmens als reglementierter Beauftragter oder bekannter Versender sind bei Bedarf von den zugangsberechtigten Personen in der EU-Datenbank der reglementierten Beauftragten und bekannten Versender vorzunehmen.
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