Um den Rhein mit einem in Österreich registrierten Schiff befahren und dabei im Bereich der Rheinanliegerstaaten und Belgiens laden und löschen zu dürfen ("Rheinkabotage"), wird neben dem jedenfalls erforderlichen Rheinschiffsattest (Auskünfte erteilen die deutschen Behörden, zum Beispiel im Wege des Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystems) die Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde benötigt, die das Schiff als im Mehrheitseigentum von Angehörigen der Vertragsstaaten (Europäische Union und Schweiz) befindlich ausweist.
Der Eigentümer und, wenn er das Schiff nicht selbst betreibt, der "Ausrüster" genannte Betreiber muss
Im Rahmen österreichischer Schifffahrtskonzessionen können in Österreich niedergelassene Ausrüster auf dem Rhein nur Schiffe betreiben, die im österreichischen Schiffsregister eingetragen sind (§ 83 Abs. 3 Schifffahrtsgesetz – SchFG). Näheres finden Sie in unserem Informationsblatt unterhalb des Textes, ebenso die Antragsformulare.
Diese Formulare im PDF-Format können Sie ausdrucken, händisch ausfüllen und versenden oder auf Ihren Computer herunterladen, am PC ausfüllen, ausdrucken und dann versenden.
Diese Formulare können Sie ebenfalls am PC ausfüllen und anschließend elektronisch versenden. Online-Formulare sind digital signierbar. Grundsätzlich ist für das Abschicken eines Online-Formulares eine digitale Signatur der antragstellenden Person erforderlich. Wenn Sie dazu keine Möglichkeit haben, dann können Sie den Antrag unsigniert auf Ihrem PC speichern und ausdrucken. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass der Antrag vor dem Versenden händisch unterschrieben werden muss.
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