In Deutschland wird für Führerscheinneulinge, die im Rahmen des Modells des „Begleitenden Fahrens“ ab 17 ausgebildet wurden, vorerst kein Führerschein sondern eine sogenannte „Prüfbescheinigung“ ausgestellt, mit der bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung gefahren werden darf. Ab diesem Zeitpunkt kann der reguläre Führerschein beantragt werden. In Österreich wird diese Prüfbescheinigung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anerkannt. Das heißt, dass unter den gleichen Voraussetzungen wie in Deutschland (in Begleitung) gefahren werden darf. Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres muss der Lenker/die Lenkerin im Besitz des regulären Führerscheines sein. Die in Deutschland bestehende „Nachfrist“ von drei Monaten für die Ausstellung des Scheckkartenführerscheines wird in Österreich nicht anerkannt.
Durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist seit 1. Juli 2012 die österreichische vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (L17) in Deutschland wieder anerkannt. Seitdem ist es für alle Besitzerinnen und Besitzer dieser Lenkberechtigungen rechtskonform wieder möglich, auch schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist Deutschland Kraftahrzeuge zu lenken.
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