In Österreich wird der Personen- und Güterverkehr im Wesentlichen durch folgende Gesetze geregelt:
Ein Kraftfahrlinienverkehr ist die regelmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen durch Personenkraftverkehrsunternehmer in einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen und abgesetzt werden
Das Kraftfahrliniengesetz ist mit dem Ziel in Kraft getreten, die Voraussetzungen für eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit Kraftfahrlinien zu schaffen.
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