Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) gibt bekannt, dass mit 21. Dezember 2007 infolge der Erweiterung des Schengen-Raumes die Kontrolle von Genehmigungen für Straßentransporte nach, aus und durch Österreich an den Grenzübergängen zu den Ländern Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien entfallen. Dies betrifft diese Genehmigungen:
Das Bundesministerium macht darauf aufmerksam, dass derartige Kontrollen nunmehr verstärkt im Binnenland – entweder in der Form „mobiler“ Polizeikontrollen oder an stationären Anlagen zur technischen Fahrzeugüberprüfung - stattfinden werden.
Die Entwertung der oben angeführten Einzelfahrt-Genehmigungen (Hinweis: dies gilt nicht für CEMT- Genehmigungen) hat stets vor Eintritt in das Bundesgebiet zu erfolgen entweder
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) möchte daher im Interesse der Rechtssicherheit der Transportunternehmer und ihres Fahrpersonals darauf aufmerksam machen, dass die Vorlage einer nicht oder nicht entsprechend entwerteten Genehmigung eine hohe Verwaltungsstrafe nach sich ziehen wird, wobei eine Weiterfahrt des angehaltenen Fahrzeuges nur nach Entrichtung einer vorläufigen Sicherheit (Kaution) im Betrag von 1.453,00 Euro möglich ist.
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