Schiffsführer sind verpflichtet, Unfälle und Störungen der Schifffahrtsaufsicht oder der Schleusenaufsicht zu melden. Diese Meldungen müssen von dieser unverzüglich an die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) weitergeleitet werden. Die SUB untersucht, dokumentiert und schließt den Vorfall in einem Untersuchungsbericht ab.
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