Hinweisgeber:innenschutz

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie hat sich zum Ziel gesetzt, all jene Personen zu schützen, die in geeigneter Form auf Missstände und Rechtswidrigkeiten hinweisen. Durch die Schaffung von sicheren Meldekanälen und die Gewährleistung spezifischer Schutzmaßnahmen gegen Repressalien sollen Mitarbeiter:innen als Hinweisgeber:innen motiviert werden, Missstände und Rechtswidrigkeiten in Unternehmen und in der staatlichen Verwaltung aufzudecken.

Für das BMK fungiert der:die Leiter:in der Bundesdisziplinarbehörde als interne Meldestelle für Hinweisgeber:innen. Auf der Website der Bundesdiziplinarbehörde besteht nun die Möglichkeit, diese Meldungen abzugeben: 
bkms-system.net/bundesdisziplinarbehoerde

Rechtsbasis in Österreich

Das HinweisgebeInnenschutzgesetz