Sofortmaßnahmen an der Altlast N53 (Teerfabrik Rütgers-Angern)

Anfang Dezember 2014 erfolgte der Spatenstich für die Durchführung der Sofortmaßnahmen gem. § 30 Umweltförderungsgesetz (UFG).

Standort

Bei der Altlast handelt es sich um einen rund 11,2 Hektar großen Altstandort in Niederösterreich, auf dem von etwa von 1860 bis 1924 eine Teerproduktefabrik, eine Fabrik zur Produktion von Holzimprägnierungsmitteln sowie eine Holzimprägnierungsanlage betrieben wurden. Im Laufe der letzten Jahrzehnte siedelten sich Familien am ehemaligen Betriebsgrund an; heute ist der Standort ein Wohngebiet mit rund 50 Einfamilienhäusern.

Die Altlast wurde nach Durchführung von ergänzenden Untersuchungen gem. Altlastensanierung  in die höchste Prioritätenklasse (1) eingestuft und in der Altlastenatlasverordnung ausgewiesen. Der Untergrund ist vor allem mit aromatischen, polyzyklischen aromatischen und aliphatischen Kohlenwasserstoffen sowie untergeordnet mit Arsen belastet.

Durchführung eines Oberbodenaustausches

Um den ansässigen Familien rasch Hilfe zukommen zu lassen, wurde auf Initiative des Bundesministeriums gezielt und rasch der Austausch des Oberbodens durchgeführt, um damit mögliche Schadstoffexpositionen weiter zu vermindern und damit Auswirkungen auf die Anwohner zu unterbinden. Diese in Form eines Oberbodenaustausches bis 50 cm unter Geländeoberkante sind als unmittelbare Gefahrenabwehr der Schadstoffaufnahme über die Pfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze-Mensch anzusehen.

Von 62 betroffenen Liegenschaften nehmen 48 Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen das Angebot eines freiwilligen Oberbodentauschs in Anspruch – das entspricht einer Gesamtbodentauschfläche von ciraa 52.000 Quadratmeter.

Vom Bundesministerium wurde dafür die bundeseigene Gesellschaft BundesaltlastensanierungsgmbH (BALSA) mit der Projektsteuerung beauftragt. Ausführende Baufirma ist die ARGE Porr Umwelttechnik GmbH / Firma Hans Zöchling GmbH / AVE Österreich GmbH. Die Laufzeit für das Projekt beträgt rund 6 Monate. Die geschätzten Kosten für die Sofortmaßnahmen belaufen sich derzeit auf rund 5 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den Einnahmen an Altlastenbeiträgen.

Ausblick

Durch die vom Bundesministerium initiierten Sofortmaßnahmen wird somit ein erster Schritt in Richtung einer Sanierung unternommen. Die eigentliche Sicherung beziehungsweise Sanierung der Altlast kann nach rechtlicher Klärung der Verschuldensfrage in Angriff genommen werden. Zuständige Behörde gemäß ALSAG zur Sicherung und Sanierung der Altlast ist die Landeshauptfrau. Aus heutiger Sicht kann noch nicht beurteilt werden, wer letztendlich für die Sanierung und die Kosten aufkommt.