Assessment zu gebietsfremden invasiven Arten Neues globales Assessment zu gebietsfremden invasiven Arten des Weltbiodiversitätsrates

  Foto helfei - stock.adobe.com

Vom 28. August bis 2. September 2023 haben in Bonn die 143 Mitglieder des Weltbiodiversitätsrates IPBES (Biodiversitäts-Pendent zum Weltklimarat IPCC) ein globales Assessment zu gebietsfremden invasiven Arten angenommen.

→ ipbes.net

Gebietsfremde invasive Arten (in Englisch: Invasive Alien Species (IAS)) zählen weltweit zu den fünf größten Gefährdungen für die Biodiversität. Es sind dies Arten die durch menschliche Aktivitäten bewußt oder unbewusst in ein neues Gebiet gebracht werden, sich dort ausbreiten und Schäden verursachen (zum Beispiel aufgrund ihrer Konkurrenzstärke heimische Arten verdrängen oder die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen).

Am Assessment haben mehr als 200 Autor:innen mitgearbeitet und dafür mehr als 13.000 Dokumente beziehungsweise Studien analysiert. Die Verständigung auf gemeinsame Definitionen im Bereich der IAS ist ebenfalls ein wichtiges Ergebnis von IPBES 10.

Die wichtigsten Aussagen des neuen Assessments zu IAS:

  • Gebietsfremde invasive Arten zählen weltweit zu den größten Gefährdungen für die Biodiversität und die Natur, beeinträchtigen die Leistungen der Natur für die Menschen (zum Beispiel Lebensmittelbereitstellung, Schutz vor Naturgefahren, sauberes Wasser, et cetera) und stellen auch ein enormes ökonomisches Problem dar. Die durch solche Arten verursachten Kosten belaufen sich auf circa 423 Milliarden US Dollar pro Jahr. Seit 1970 haben sich diese Kosten alle 10 Jahre vervierfacht.
  • Gebietsfremde invasive Arten sind für das Aussterben von mehr als 60 Prozent Pflanzen- und Tierarten verantwortlich.
  • Das Problem tritt auf allen Kontinenten und in allen Ökosystemen sowie auch in Schutzgebieten auf. Die Bedrohung durch solche Arten wird in Zukunft zunehmen, unter anderem auch wegen des Klimawandels.
  • Es braucht daher effektives Management solcher Arten. Prävention der Einfuhr (zum Beispiel durch Kontrolle der Einschleppungswege) und Verbreitung sowie verstärkte Bewußtseinsbildung sind die bei weitem kostengünstigsten Maßnahmen.

In der Europäischen Union (EU) gibt es die EU Verordnung zu gebietsfremden invasiven Arten (Nummer 1143/2014). Die dort gelisteten Arten dürfen weder gehandelt, gezüchtet oder sonst wie verbreitet werden. Bereits vorkommende müssen entfernt werden. Die Unionsliste enthält derzeit 88 invasive Tier- und Pflanzenarten, von denen 32 Arten in Österreich vorkommen (zum Beispiel Waschbär, Nilgans, Bisamratte, Signalkrebs, Götterbaum, Riesenbärenklau, Himalaya-Springkraut).

Manche der 32 Arten sind derzeit nur von einem Standort bekannt, andere sind bereits weiterverbreitet. Die übrigen 56 Arten kommen derzeit nicht in Österreich vor. Mit Ausnahme der Kontrollen am Zoll (Bund) sind die Bundesländer für die Umsetzung der EU Verordnung zuständig.

Insgesamt gibt es in Österreich  rund 2.000 gebietsfremde Arten bekannt. Diese machen rund 3 Prozent der Gesamt-Artenzahl aus. Weitere Informationen zu Neobiota in Österreich  finden sich auf → neobiota-austria.at.

Weitere wichtige Beschlüsse von IPBES 10:

  • Durchführung eines zweiten globalen Assessments zu Status und Trends von Biodiversität und Ökosystemleistungen (Vorlage 2027)
  • Durchführung von zwei „fast-track Assessments“:  eines zu Methoden für Biodiversitäts-Monitoring, eines zu Raumplanung und Lebensraumvernetzung (Vorlage 2028)
  • Stärkung der Zusammenarbeit von IPBES und IPCC.