Vorantragsabschnitt für das PCI 10.12. "GreenSwitch" Geschäftszahl 2023-0.294.279

Anberaumung einer öffentlichen Erörterung

Gemäß § 10 Abs 5 des Bundesgesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die europäische Infrastruktur (Energie-Infrastrukturgesetz – E-InfrastrukturG), BGBl. I Nr. 4/2016, idgF, in Verbindung mit § 44c Abs 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, idgF, wird Folgendes kundgemacht:

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 bzw. der im Juni 2022 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2022/869 sollen bestimmte energiewirtschaftlich bedeutende Energieinfrastrukturprojekte ("Vorhaben von gemeinsamem Interesse" – "Projects of Common Interest", "PCI") im Genehmigungsverfahren bevorzugt behandelt werden, wobei Höchstverfahrensdauern einzuhalten sind; das Genehmigungsverfahren für PCI wird in einen "Vorantragsabschnitt" und einen "formalen Genehmigungsabschnitt" unterteilt.

Die KNG-Kärnten Netz GmbH (KNG) hat mit Schreiben vom 2.2.2023 bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) als "Energie-Infrastrukturbehörde" um Durchführung des Vorantragsabschnittes für das PCI 10.12. "GreenSwitch" (ein Smart Grid-Projekt) angesucht. Im Rahmen dieses PCI und einer damit zusammenhängenden grenzüberschreitenden Kooperation mit slowenischen und kroatischen Netzbetreibern beabsichtigt die KNG, Maßnahmen für eine stärkere Einbindung von erneuerbaren Erzeugungsanlagen sowie für eine höhere Zuverlässigkeit im Verteilernetz zu setzen.

Am 28. März 2023 wurde der Antrag der KNG vom 2. Februar 2023 auf Durchführung des Vorantragsabschnittes durch die Energie-Infrastrukturbehörde bestätigt. Diese Bestätigung stellt den Beginn des Genehmigungsverfahrens für das PCI "GreenSwitch" dar. Der nunmehrige Vorantragsabschnitt dient der Orientierung für die KNG, welche Aspekte bei der Ausarbeitung des Detailprojekts in Hinblick auf die in den einzelnen anzuwendenden Materiengesetzen enthaltenen Schutzgüter zu beachten sind und welche Antragsbeilagen jedenfalls mit den Genehmigungsanträgen vorzulegen sind.

Achtung

Die Energie-Infrastrukturbehörde ordnet nunmehr die Durchführung einer öffentlichen Erörterung wie folgt an:
Dienstag, 6. Juni 2023, 12.30 Uhr, Kärntner Messen, Halle 5, Saal 2 (Haupteingang St. Ruprechter Straße, 9020 Klagenfurt).