Gesamtstaatlicher Notfallplan  im radiologischen Notfallmangement

Ein wichtiger Eckpunkt des Notfallmanagementsystems ist der gesamtstaatliche Notfallplan, der aus mehreren Teilen besteht. Der gesamtstaatliche Notfallplan bildet die Arbeitsgrundlage für das behördliche Notfallmanagement auf Bundesebene und stellt eine koordinierte Notfallreaktion aller beteiligten Organisationen sicher.

Der gesamtstaatliche Notfallplan wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unter Einbeziehung aller betroffenen Bundesministerien erstellt. Der gesamtstaatliche Notfallplan besteht aus mehreren Teilen, die verschiedene mögliche Arten von radiologischen Notfällen wie beispielsweise Unfälle in Kernkraftwerken behandeln.

Hinweis

Der Bund hat einen Rahmenplan für Ereignisse mit radioaktiven Quellen erstellt. Die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern.