U-Space

Ein U-Space-Luftraum ist ein geografisch abgegrenztes Gebiet, in dem U-Space-Dienste einen konfliktfreien Betrieb mehrerer Drohnenbetreiber ermöglichen.

Mit den Verordnungen (EU) 2021/664 und 2021/665 hat die Europäische Union die Voraussetzung für die Ausweisung sogenannte U-Space-Lufträume geschaffen. Ein U-Space-Luftraum ist ein geografisch abgegrenztes Gebiet, in dem Drohnen-Betrieb nur mit Unterstützung durch U-Space-Dienste durchgeführt werden darf. Diese Dienste sollen einen konfliktfreien Betrieb mehrerer Drohnenbetreiber ermöglichen.

Die U-Space-Dienste umfassen

  • den Netzidentifizierungsdienst ,
  • den Geo-Sensibilisierungsdienst,
  • die UAS-Fluggenehmigung,
  • den Verkehrsinformationsdienst

sowie optional

  • den Wetterinformationsdienst und
  • den Konformitätsüberwachungsdienst.

Daneben sind zum Austausch grundlegender Informationen über einen U-Space-Luftraum gemeinsame Informationsdienste vorgesehen.

Aktuell sind in Österreich keine U-Space-Lufträume ausgewiesen. Nichtsdestotrotz ist nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2021/664 die Zulassung von Anbietern von U-Space-Diensten und von einzigen Anbietern gemeinsamer Informationsdienste möglich. Die nationalen Abläufe dafür sind derzeit in Ausarbeitung. Bei der Obersten Zivilluftfahrtbehörde, Abteilung L4, können per E-Mail an l4@bmk.gv.at Informationen zur Zulassung eingeholt werden.