Generalerneuerung Umspannwerk Weißenbach Geschäftszahl 2023-0.403.967

Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Bewilligungsverfahren gemäß Starkstromwegegesetz 1968; Austrian Power Grid AG; Ermittlungsverfahren.

Die Austrian Power Grid AG (APG) ist Eigentümerin und Betreiberin des überregionalen Übertragungsnetzes mit den Spannungsebenen 110, 220 und 380 kV in der Regelzone APG und für die Betriebsführung, Instandhaltung, Planung und den Ausbau des Netzes zuständig. Das Umspannwerk (UW) Weißenbach wurde in den 1950er Jahren errichtet und dient der Verschaltung der im Raum Liezen zusammenlaufenden 220 kV-Leitungen Hessenberg – Weißenbach, Weißenbach – Ernsthofen und Pongau – Weißenbach. Aus dem UW Weißenbach erfolgt zudem die Versorgung des 110 kV-Netzes der Energienetze Steiermark GmbH.

Das UW Weißenbach soll generalerneuert werden.

Mit Bescheid der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vom 31.10.2022, Zl. 2022-0.770.976, betreffend die Generalerneuerung des Leitungsabschnittes Einbindepunkt Wagrain – UW Weißenbach, wurde die Erneuerung der Schaltfelder 221, 222 und RHU1 sowie das neue 220 kV-Schaltfeld RHU2 für die ersatzweise Anspeisung des RHU2 bewilligt.

Der geplante Ausbauumfang umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen:

  • Erneuerung der bestehenden 220 kV-Schaltanlage durch Abbruch der bestehenden Schaltfelder sowie Sammelschienen und deren anschließende Neuerrichtung
  • Anpassung der bereits erneuerten Schaltfelder 221, 222 und RHU1 an das Konzept der übrigen 220 kV-Schaltanlagenerneuerung
  • Anpassung des ebenfalls bereits erneuerten 220 kV-Schaltfeld RHU2 an das Konzept der übrigen 220 kV-Schaltanlagenerneuerung – somit kann die Anspeisung des 110 kV-Netzes der Energienetze Steiermark GmbH wahlweise über den RHU1 oder RHU2 erfolgen
    • Errichtung von Provisorien
    • Errichtung eines Sammelschienenprovisoriums
    • Errichtung eines Provisoriums zur Anbindung des RHU1, für den Fall eines Ausfalls des RHU2
    • Errichtung von Leitungsprovisorien und die provisorische Verbügelung der Systeme 202 und 223:
      • Demontage der bestehenden Leitungszuspannung 220 kV-Leitung Weißenbach – Ernsthofen (Systeme 201A/202) in Spannfeld Mast Nr. 400 bis Portal
      • Umlegung der Leitung 201A von Mast Nr. 400 zum Abzweig der Leitung 223 mittels temporärem Freileitungsprovisorium.
      • Provisorische Verbügelung der Systeme 202 und 223 über den Auslegerenden der Maste Nr. 201-M0400 und 223-M0244
      • Änderung der Verdrillung am Mast Nr. 199 des Systems 223, um die provisorische Verbügelung der Leitung 202 und 223 phasenrichtig herzustellen
      • Rückbau der Verdrillung am Mast Nr. 199 System 223 nach Fertigstellung
      • Rückbau der provisorischen Verbügelung der Leitung 202 und 223 über den
      • Auslegerenden nach Fertigstellung
      • Rückbau des temporären Freileitungsprovisoriums nach Fertigstellung
      • Zuspannung der 220 kV-Leitung Weißenbach – Ernsthofen (Systeme 201A/202) auf neu errichtete Portale
  • Trassenführung und Einbindung:
    • Die Umlegung der Leitung 201A zum Abzweig der Leitung 223 erfolgt über die temporären SAG  Portalmaste proj. SAG-M0001 und proj. SAG-M0002.
    • Die Spannfeldlängen des Provisoriums betragen sodann: 50,00 m zwischen best. Mast Nr. 400(1401) – proj. SAG-M0001 64,86 m zwischen proj. SAG-M0001 proj. SAG-M0002.
    • Die provisorische Verbügelung der Leitung 202 und 223 erfolgt über den Auslegerenden der Maste 201-M0400 und 223-M0244
    • Die Spannfeldlänge der provisorischen Verbügelung beträgt sodann: 65,04 m zwischen best. Mast Nr. 400(1401) – best. Mast Nr. 244(240)

Das bestehende 220/110 kV-Umspannwerk Weißenbach einschließlich der umzubauenden bzw. zu errichtenden Anlagenteile befindet sich auf Eigengrund der APG im Gemeindegebiet von Liezen in der Steiermark, Bezirk Liezen.

Das bestehende 220/110 kV-Umspannwerk Weißenbach einschließlich der umzubauenden bzw. zu errichtenden Anlagenteile befindet sich auf Eigengrund der APG im Gemeindegebiet von Liezen in der Steiermark, Bezirk Liezen.

Mit Schriftsatz vom 31.5.2023 stellte die Austrian Power Grid AG, vertreten durch ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, den Antrag, die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wolle der Austrian Power Grid AG für die Generalerneuerung des UW Weißenbach die Bewilligung gemäß § 3 Abs 1 iVm § 7 Starkstromwegegesetz 1968, BGBl. Nr. 70/1968, idgF, erteilen und übermittelte die erforderlichen Einreichunterlagen.

Die Zuständigkeit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung des starkstromwegerechtlichen Verfahrens ergibt sich gemäß § 1 Abs. 1 StWG daraus, dass sich die betroffenen elektrischen Leitungsanlagen für Starkstrom auf mehrere Bundesländer erstrecken.

Gemäß § 7 Abs. 1 StWG ist durch Auflagen eine Abstimmung des Projekts mit bereits vorhandenen oder bewilligten anderen Energieversorgungseinrichtungen und mit den Erfordernissen der Landeskultur, des Forstwesens, des Wasserrechtes, der Raumplanung, der Wasserwirtschaft, der Wildbach- und Lawinenverbauung, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes, der Bodenkultur, des öffentlichen Verkehrs sowie der Landesverteidigung herbeizuführen. Zur Wahrung dieser Interessen sind die dazu berufenen Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Maßgabe ihrer möglichen Betroffenheit zu hören. Andere für das Projekt erforderliche verwaltungsrechtliche Bewilligungen bleiben unberührt.

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ordnet über die Anträge der Austrian Power Grid AG gemäß §§ 6 und 7 Starkstromwegegesetz 1968, BGBl. Nr. 70/1968, idgF, nach den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes 1992, BGBl. Nr. 106/1993, idgF, sowie im Zusammenhalt mit den Bestimmungen der §§ 40 ff AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991, idgF, die Durchführung des Ermittlungsverfahrens an.

Achtung

Die mündliche Verhandlung wird wie folgt anberaumt: Donnerstag 29. Juni 2023, 10.30 Uhr, Rathaus der Stadtgemeinde Liezen, Sitzungssaal, 3. Stock, Rathausplatz 1, 8940 Liezen.

Die Amtsabordnung findet sich zum genannten Zeitpunkt im Rathaus der Stadtgemeinde Liezen ein. Von dort wird im Bedarfsfall auch der vorgesehene Lokalaugenschein seinen Ausgang nehmen.

In die von der Austrian Power Grid AG übermittelten Einreichunterlagen kann bis zur mündlichen Verhandlung im Rathaus der Stadtgemeinde Liezen Einsicht genommen werden.

Sie werden eingeladen, soweit Ihre Interessen berührt sind, an der Verhandlung teilzunehmen. Sie können persönlich zur Verhandlung kommen oder sich vertreten lassen. Wenn Sie sich vertreten lassen, dann muss Ihr Vertreter mit der Sachlage vertraut und mit einer schriftlichen Vollmacht zur Abgabe bindender Erklärungen ausgestattet sein. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten und muss ordnungsgemäß vergebührt sein. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn

  • Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt oder Notar, vertreten lassen,
  • Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
  • Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.

Falls Sie an der Verhandlung teilnehmen, bringen Sie bitte diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt. Gemäß § 42 AVG 1991, idgF, verliert eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, ihre Stellung als Partei dann, soweit sie nicht spätestens bei der Verhandlung Einwendungen gegen das beantragte Projekt erhebt.

Wenn Sie keine Einwendungen gegen die der Verhandlung zugrundeliegenden Anträge erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht unbedingt erforderlich.

Kundmachung vom 13. Juni 2023 (PDF, 416 KB)