Fortschrittsberichte zum Bundes-Energieeffizienzgesetz

Titelblatt "Erster Fortschrittsbericht zum Bundes-Energieeffizienzgesetz"

In § 70 sieht das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) Berichts- und Informationspflichten zum Status der Energieeffizienz in Österreich vor. 

In den Fortschrittsberichten gemäß § 70 Absatz 1 Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) werden die Auswirkungen der gesetzlichen Bestimmungen sowie die erreichten Verbesserungen analysiert und mit den Zielvorgaben verglichen.

Alle vollständigen Berichte können in Zukunft unter „Berichte der Energieeffizienz-Monitoringstelle“ (→ energieeffizienzmonitoring.at) heruntergeladen werden.